Artikel 43 VO (EU) 2014/907

Änderung der Verordnung (EG) Nr. 612/2009

Artikel 47 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 612/2009 der Kommission wird gestrichen.

Diese Bestimmungen gelten jedoch weiterhin für die Sicherheiten, die im Rahmen der genannten Verordnung vor Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung geleistet wurden.

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