Artikel 45 VO (EU) 2014/907
Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Artikel 41 Absatz 4 gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2014.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.