Artikel 40a eIDAS (VO (EU) 2014/910)
Anforderungen an die Validierung fortgeschrittener elektronischer Siegel, die auf qualifizierten Zertifikaten beruhen
Artikel 32a gilt sinngemäß für die Validierung fortgeschrittener elektronischer Siegel, die auf qualifizierten Zertifikaten beruhen.
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