ANHANG VO (EU) 2014/913

Den Mitgliedstaaten zugeteilte Höchstbeträge für die zusätzliche Unterstützung für Absatzförderungsmaßnahmen gemäß Artikel 5 Absatz 1:

Mitgliedstaat Höchstbetrag der Unterstützung (EUR)
Griechenland 317215
Spanien 1132495
Frankreich 262089
Italien 1288201
Insgesamt 3000000

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