Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2014/914
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 21. August 2014
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Leiter des Dienstes für außenpolitische Instrumente
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.