ANHANG VO (EU) 2014/918

In Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 erhält der Eintrag für den Wirkstoff geradkettige Lepidopterenpheromone in Zeile 255 folgende Fassung:

Nummer Gebräuchliche Bezeichnung, Kennnummern IUPAC-Bezeichnung Reinheit Datum der Genehmigung Befristung der Genehmigung Sonderbestimmungen
255 Geradkettige Lepidopterenpheromone Überprüfungsbericht (SANCO/2633/2008) Überprüfungsbericht (SANCO/2633/2008) 1. September 2009 31. August 2019

TEIL A

Nur Anwendungen als Lockmittel dürfen zugelassen werden.

TEIL B

Bei der Anwendung der einheitlichen Grundsätze gemäß Artikel 29 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sind die Schlussfolgerungen des vom Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel abgeschlossenen Beurteilungsberichts über geradkettige Lepidopterenpheromone (SANCO/2633/2008) und insbesondere dessen Anlagen I und II zu berücksichtigen. Die Anwendungsbedingungen umfassen gegebenenfalls Maßnahmen zur Risikobegrenzung. Der Antragsteller muss bestätigende Informationen vorlegen über
1.
das gentoxische Profil der Aldehydgruppenbestandteile;
2.
die auf die verschiedenen Arten der Verwendung geradkettiger Lepidopterenpheromone als Pflanzenschutzmittel zurückzuführende Exposition von Mensch und Umwelt im Vergleich zu den natürlichen Hintergrundwerten solcher Pheromone.
Der Antragsteller übermittelt der Kommission, den Mitgliedstaaten und der Behörde die Informationen gemäß Nummer 1 bis zum 31. Dezember 2015 und die Informationen gemäß Nummer 2 bis zum 31. Dezember 2016.

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