Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2014/920
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 21. August 2014.
Für die Kommission,
im Namen des Präsidenten,
Karel De Gucht
Mitglied der Kommission
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