Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2014/920

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 21. August 2014.

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Karel De Gucht

Mitglied der Kommission

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.