Artikel 11 VO (EU) 2014/926

Übermittlung einer Dienstleistungsnotifizierung im Rahmen des Europäischen Passes

Die Kreditinstitute nutzen das Formular in Anhang V, um den zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats die Notifizierung von Dienstleistungen im Rahmen des Europäischen Passes zu übermitteln.

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