Artikel 13 VO (EU) 2014/926

Weiterleitung einer Dienstleistungsnotifizierung im Rahmen des Europäischen Passes

Die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats nutzen das Formular in Anhang VI, um den zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaats die Notifizierung von Dienstleistungen im Rahmen des Europäischen Passes mitzuteilen.

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