ANHANG V VO (EU) 2014/926

Formular zur Notifizierung von Dienstleistungen im Rahmen des Europäischen Passes

1.
Kontaktdaten

Art der Notifizierung Notifizierung von Dienstleistungen im Rahmen des Europäischen Passes
Aufnahmemitgliedstaat, in dem das Kreditinstitut tätig werden will:
Name und nationaler Referenzcode des Kreditinstituts laut Kreditinstitutsregister der EBA:
LEI des Kreditinstituts
Anschrift des Hauptsitzes des Kreditinstituts:
Name der Kontaktperson beim Kreditinstitut:
Telefonnummer:
E-Mail:

2.
Liste der in Anhang I der Richtlinie 2013/36/EU genannten Tätigkeiten, die das Kreditinstitut in dem Aufnahmemitgliedstaat ausüben will, wobei anzugeben ist, welche Tätigkeiten das Kerngeschäft des Kreditinstituts im Aufnahmemitgliedstaat ausmachen werden, einschließlich des für die Aufnahme der einzelnen Tätigkeiten geplanten Termins (so genau wie möglich)

Nein. Tätigkeit Tätigkeiten, die das Kreditinstitut ausüben will (In diesem Fall „X” angeben) Tätigkeiten, die das Kerngeschäft ausmachen werden Termin, zu dem die jeweilige Tätigkeit aufgenommen werden soll
1. Entgegennahme von Einlagen und sonstigen rückzahlbaren Geldern
2. Darlehensgeschäfte, u. a. Konsumentenkredite, Kreditverträge im Zusammenhang mit Immobilien, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung)
3. Finanzierungsleasing
4. Zahlungsdienste im Sinne von Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates(1)
4a Dienste, die Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglichen, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
4b Dienste, die Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglichen, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge
4c

Ausführung von Zahlungsvorgängen wie Geldüberweisungen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder einem anderen Zahlungsdienstleister:

Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

Ausführung von Zahlungsvorgängen mit einer Zahlungskarte oder einem ähnlichen Instrument

Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4d(*)

Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:

Ausführung von Lastschriften einschließlich einmaliger Lastschriften

Ausführung von Zahlungsvorgängen mit einer Zahlungskarte oder einem ähnlichen Instrument

Ausführung von Überweisungen einschließlich Daueraufträgen

4e(**)

Ausgabe von Zahlungsinstrumenten

Annahme und Abrechnung ( „Acquiring” ) von Zahlungsvorgängen

4f Finanztransfers
4g Zahlungsauslösedienste
4h Kontoinformationsdienste
5. Ausgabe und Verwaltung anderer Zahlungsmittel (z. B. Reiseschecks und Bankschecks), soweit eine solche Tätigkeit nicht unter Punkt 4 fällt
6. Bürgschaften und Kreditzusagen
7. Handel für eigene Rechnung oder im Kundenauftrag mit:
7a

Geldmarktinstrumenten (z. B. Schecks, Wechsel, Einlagenzertifikate)

7b

Devisen

7c

Finanzterminkontrakten und Optionen

7d

Wechselkurs- und Zinssatzinstrumenten

7e

Wertpapieren

8. Teilnahme an Wertpapieremissionen und Bereitstellung einschlägiger Dienstleistungen
9. Beratung von Unternehmen über Kapitalstruktur, industrielle Strategie und damit verbundene Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen und -übernahmen
10. Geldmaklergeschäfte
11. Portfolioverwaltung und -beratung
12. Wertpapierverwahrung und -verwaltung
13. Handelsauskünfte
14. Schließfachverwaltungsdienste
15. Ausgabe von E-Geld

3.
Bei Bezugnahme auf die in Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2014/65/EU genannten Finanzinstrumente die Liste der in Anhang I Abschnitte A und B dieser Richtlinie genannten Dienstleistungen und Tätigkeiten, die das Kreditinstitut im Aufnahmemitgliedstaat erbringen will

Finanzinstrumente Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten Nebendienstleistungen
A 1 A 2 A 3 A 4 A 5 A 6 A 7 A 8 A 9 B 1 B 2 B 3 B 4 B 5 B 6 B 7
C1
C2
C3
C4
C5
C6
C7
C8
C9
C10
C11

Anmerkung 1:

Die Zeilen- und Spaltenbezeichnungen beziehen sich auf den entsprechenden Abschnitt und Posten in Anhang I der Richtlinie 2014/65/EU (d. h., A1 bezieht sich auf Anhang I Abschnitt A Nummer 1)

Fußnote(n):

(1)

Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35).

(*)

Umfasst die unter 4d genannte Tätigkeit auch die Kreditgewährung gemäß Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366?

□Ja□Nein

(**)

Umfasst die unter 4e genannte Tätigkeit auch die Kreditgewährung gemäß Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366?

□Ja□Nein

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.