ANHANG V VO (EU) 2014/926
Formular zur Notifizierung von Dienstleistungen im Rahmen des Europäischen Passes
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1.
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Kontaktdaten
Art der Notifizierung | Notifizierung von Dienstleistungen im Rahmen des Europäischen Passes |
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Aufnahmemitgliedstaat, in dem das Kreditinstitut tätig werden will: | |
Name und nationaler Referenzcode des Kreditinstituts laut Kreditinstitutsregister der EBA: | |
LEI des Kreditinstituts | |
Anschrift des Hauptsitzes des Kreditinstituts: | |
Name der Kontaktperson beim Kreditinstitut: | |
Telefonnummer: | |
E-Mail: |
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2.
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Liste der in Anhang I der Richtlinie 2013/36/EU genannten Tätigkeiten, die das Kreditinstitut in dem Aufnahmemitgliedstaat ausüben will, wobei anzugeben ist, welche Tätigkeiten das Kerngeschäft des Kreditinstituts im Aufnahmemitgliedstaat ausmachen werden, einschließlich des für die Aufnahme der einzelnen Tätigkeiten geplanten Termins (so genau wie möglich)
Nein. | Tätigkeit | Tätigkeiten, die das Kreditinstitut ausüben will (In diesem Fall „X” angeben) | Tätigkeiten, die das Kerngeschäft ausmachen werden | Termin, zu dem die jeweilige Tätigkeit aufgenommen werden soll |
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1. | Entgegennahme von Einlagen und sonstigen rückzahlbaren Geldern | |||
2. | Darlehensgeschäfte, u. a. Konsumentenkredite, Kreditverträge im Zusammenhang mit Immobilien, Factoring mit und ohne Rückgriff, Handelsfinanzierung (einschließlich Forfaitierung) | |||
3. | Finanzierungsleasing | |||
4. | Zahlungsdienste im Sinne von Artikel 4 Nummer 3 der Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates(1) | |||
4a | Dienste, die Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglichen, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge | |||
4b | Dienste, die Barabhebungen von einem Zahlungskonto ermöglichen, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge | |||
4c |
Ausführung von Zahlungsvorgängen wie Geldüberweisungen auf ein Zahlungskonto beim Zahlungsdienstleister des Nutzers oder einem anderen Zahlungsdienstleister:
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4d(*) |
Ausführung von Zahlungsvorgängen, wenn die Beträge durch einen Kreditrahmen für einen Zahlungsdienstnutzer gedeckt sind:
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4e(**) |
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4f | Finanztransfers | |||
4g | Zahlungsauslösedienste | |||
4h | Kontoinformationsdienste | |||
5. | Ausgabe und Verwaltung anderer Zahlungsmittel (z. B. Reiseschecks und Bankschecks), soweit eine solche Tätigkeit nicht unter Punkt 4 fällt | |||
6. | Bürgschaften und Kreditzusagen | |||
7. | Handel für eigene Rechnung oder im Kundenauftrag mit: | |||
7a |
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7b |
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7c |
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7d |
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7e |
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8. | Teilnahme an Wertpapieremissionen und Bereitstellung einschlägiger Dienstleistungen | |||
9. | Beratung von Unternehmen über Kapitalstruktur, industrielle Strategie und damit verbundene Fragen sowie Beratung und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Unternehmenszusammenschlüssen und -übernahmen | |||
10. | Geldmaklergeschäfte | |||
11. | Portfolioverwaltung und -beratung | |||
12. | Wertpapierverwahrung und -verwaltung | |||
13. | Handelsauskünfte | |||
14. | Schließfachverwaltungsdienste | |||
15. | Ausgabe von E-Geld |
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3.
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Bei Bezugnahme auf die in Anhang I Abschnitt C der Richtlinie 2014/65/EU genannten Finanzinstrumente die Liste der in Anhang I Abschnitte A und B dieser Richtlinie genannten Dienstleistungen und Tätigkeiten, die das Kreditinstitut im Aufnahmemitgliedstaat erbringen will
Finanzinstrumente | Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten | Nebendienstleistungen | ||||||||||||||
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A 1 | A 2 | A 3 | A 4 | A 5 | A 6 | A 7 | A 8 | A 9 | B 1 | B 2 | B 3 | B 4 | B 5 | B 6 | B 7 | |
C1 | ||||||||||||||||
C2 | ||||||||||||||||
C3 | ||||||||||||||||
C4 | ||||||||||||||||
C5 | ||||||||||||||||
C6 | ||||||||||||||||
C7 | ||||||||||||||||
C8 | ||||||||||||||||
C9 | ||||||||||||||||
C10 | ||||||||||||||||
C11 |
Anmerkung 1:
Die Zeilen- und Spaltenbezeichnungen beziehen sich auf den entsprechenden Abschnitt und Posten in Anhang I der Richtlinie 2014/65/EU (d. h., A1 bezieht sich auf Anhang I Abschnitt A Nummer 1)
Fußnote(n):
- (1)
Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (ABl. L 337 vom 23.12.2015, S. 35).
- (*)
Umfasst die unter 4d genannte Tätigkeit auch die Kreditgewährung gemäß Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366?
□Ja□Nein
- (**)
Umfasst die unter 4e genannte Tätigkeit auch die Kreditgewährung gemäß Artikel 18 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2015/2366?
□Ja□Nein
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