Artikel 1 VO (EU) 2014/938
Es wird eine Untersuchung nach Artikel 13 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 eingeleitet, um festzustellen, ob durch aus Kambodscha, Pakistan und von den Philippinen in die Union versandte Einfuhren von Zweirädern und anderen Fahrrädern (einschließlich Lastendreirädern, aber ausgenommen Einrädern), ohne Motor, die derzeit unter den KN-Codes ex87120030 und ex87120070 (TARIC-Codes 8712003020 und 8712007092) eingereiht werden, ob als Ursprungserzeugnisse Kambodschas, Pakistans oder der Philippinen angemeldet oder nicht, die mit der Verordnung (EU) Nr. 502/2013 eingeführten Maßnahmen umgangen werden.
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