ANHANG VO (EU) 2014/972
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Flüssigkeit, bestehend aus einem Silan, Phosphatmonomer MDP, Dimethacrylatharzen, 2-Hydroxyethylmethacrylat (HEMA), einem Copolymer, Füllstoff, Ethanol, Wasser und Initiatoren. Sie ist für zahnärztliche Zwecke bestimmt. Die Ware präpariert die Oberfläche von Zahnhöhlen für die Bindung mit Zahnfüllstoffen. Sie kann auch zur Desensibilisierung der Zahnwurzel, zur Versiegelung des Dentins vor dem Zementieren bei Zahnrestaurationen mit Amalgam, als Schutzlack für Glasionomer-Zahnrestaurationsmaterialien oder zur Bindung von Fissurenversiegelungsmaterialien verwendet werden. |
30064000 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 a und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 f zu Kapitel 30 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3006 und 30064000. Die Ware ist angesichts ihrer objektiven Merkmale, nämlich dem Vorhandensein von Ethanol und Wasser, flüssiger als ein herkömmlicher Füllstoff und kann leicht in den Zahn eindringen. Obwohl die Ware das Erscheinungsbild eines Klebstoffs hat, wird sie als Zahnprimer verwendet, um das Dentin auf der Oberfläche für die Bindung mit dem Zahnfüllstoff zu präparieren. Die Ware bleibt während und nach der Behandlung auf dem Zahn und wird somit zu einem integralen Bestandteil der Füllung. Eine Einreihung in Position 3506 als Klebstoff ist ausgeschlossen, da die Position 3006 eine genauere Warenbezeichnung liefert. Zudem sind einige vorgesehene Verwendungszwecke (Desensibilisierung der Zahnwurzel, Versiegelung des Dentins und Verwendung als Schutzlack) untypisch für Leim. Die Ware ist daher in KN-Code 30064000 als Zahnzement und andere Zahnfüllstoffe einzureihen. |
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