Artikel 48 VO (EU) 2015/104
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Januar 2015.
Artikel 8 gilt jedoch ab dem 1. Februar 2015.
Artikel 12 Buchstaben b, i und k sowie Artikel 44 Buchstaben b, i und k gelten ab dem 8. Februar 2015.
Artikel 46 gilt ab dem 1. Januar 2014.
Die in den Artikeln 24, 25 und 26 und in den Anhängen IE und V genannten Fangmöglichkeiten für den CCAMLR-Übereinkommensbereich gelten ab den darin genannten Daten.
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