Artikel 3 VO (EU) 2015/1040

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 21. Januar 2016. Nummer 1 Buchstabe c und Nummer 3 des Anhangs gelten jedoch ab dem 1. Oktober 2015.

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