Artikel 1 VO (EU) 2015/106
Gegenstand
Mit dieser Verordnung werden die Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände im Schwarzen Meer für das Jahr 2015 festgelegt.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.