ANHANG VO (EU) 2015/106

TAC FÜR UNIONSSCHIFFE IN TAC-REGULIERTEN GEBIETEN NACH ARTEN UND GEBIETEN

In den folgenden Tabellen sind, nach Beständen aufgeschlüsselt, die TAC und Quoten (in Tonnen Lebendgewicht, sofern nicht anders angegeben) und die funktional mit ihnen verbundenen Bedingungen angegeben. Die Bestände sind in der alphabetischen Reihenfolge der wissenschaftlichen Bezeichnungen der Arten aufgeführt. Für die Zwecke dieser Verordnung gilt nachstehende Vergleichstabelle der wissenschaftlichen Bezeichnungen und der gemeinsprachlichen Bezeichnungen:
Wissenschaftliche Bezeichnung Alpha-3-Code Gemeinsprachliche Bezeichnung
Psetta maxima TUR Steinbutt
Sprattus sprattus SPR Sprotte
Art:

Steinbutt

Psetta maxima

Gebiet:

Unionsgewässer im Schwarzen Meer

TUR/F37.4.2.C.

Bulgarien 43,2
Rumänien 43,2
Union 86,4(1)
TAC Entfällt Analytische TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 findet keine Anwendung. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 findet keine Anwendung.
Art:

Sprotte

Sprattus sprattus

Gebiet:

Unionsgewässer im Schwarzen Meer

SPR/F37.4.2.C

Bulgarien 8032,5
Rumänien 3442,5
Union 11475
TAC Entfällt Analytische TAC Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 findet keine Anwendung. Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 findet keine Anwendung.

Fußnote(n):

(1)

Fischfang, einschließlich Umladungen, Anbordnahmen, Anlandungen und Erstverkauf, ist zwischen dem 15. April und dem 15. Juni 2015 untersagt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.