ANHANG VO (EU) 2015/1060

Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Vitamine, Provitamine und chemisch genau definierte Stoffe mit analoger Wirkung.
Kennnummer des Zusatzstoffs Name des Zulassungsinhabers Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % oder mg Wirkstoff/l Wasser
3a920 Betainanhydrat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Betainanhydrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Betain C5H11NO2 CAS-Nummer: 107-43-7 Betainanhydrat durch chemische Synthese oder durch Extraktion gewonnen aus Zuckerrübenmelasse oder Vinasse als Nebenerzeugnis bei der Zuckerproduktion Reinheitskriterien: Betainanhydrat (in fester Form) mindestens 97 % (in der Trockenmasse) Betainanhydrat in flüssiger Form mindestens 47 %

Analysemethode (1)

Bestimmung von Betainanhydrat im Futtermittelzusatzstoff, in Vormischungen, Futtermitteln und Wasser: Hochleistungsflüssigkeitschromatografie mit Refraktionsindexdetektor (HPLC-RI).
Alle Tierarten
1.
Betainanhydrat darf in Verkehr gebracht und als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung verwendet werden.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der Zusatzstoff darf in Tränkwasser verwendet werden.
4.
Empfohlen wird ein Ergänzungsgehalt von höchstens 2000 mg Betain/kg Alleinfuttermittel (mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %) oder 1000 mg Betain/l Tränkwasser für Geflügel, 700 mg Betain/l Tränkwasser für Schweine und 250 mg Betain/l Tränkwasser für Aufzuchtkälber
5.
Bei der gleichzeitigen Verwendung von Betainzusätzen in Futtermitteln und Tränkwasser sollte darauf geachtet werden, dass die empfohlenen Höchstgehalte insgesamt nicht überschritten werden, wobei die inhärenten Gehalte in den Futtermitteln zu berücksichtigen sind.
6.
Zur Sicherheit der Anwender: Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe während der Handhabung.
23.7.2025
3a921 Trouw Nutrition International BV Aus genetisch veränderten Zuckerrüben gewonnenes Betainanhydrat

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Betainanhydrat

Charakterisierung des Wirkstoffs

Betain C5H11NO2 CAS-Nummer: 107-43-7 Betainanhydrat in fester Form, gewonnen durch Extraktion aus genetisch veränderten Zuckerrüben der Sorte KM-ØØØH71-4 Reinheitskriterien: mindestens 97 % in der Trockenmasse

Analysemethode (1)

Bestimmung von Betainanhydrat im Futtermittelzusatzstoff, in Vormischungen, Futtermitteln und Wasser: Hochleistungsflüssigkeitschromatografie mit Refraktionsindexdetektor (HPLC-RI).
Alle Tierarten
1.
Betainanhydrat darf in Verkehr gebracht und als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung verwendet werden.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der Zusatzstoff darf in Tränkwasser verwendet werden.
4.
Empfohlen wird ein Ergänzungsgehalt von höchstens 2000 mg Betain/kg Alleinfuttermittel (mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %) oder 1000 mg Betain/l Tränkwasser für Geflügel, 700 mg Betain/l Tränkwasser für Schweine und 250 mg Betain/l Tränkwasser für Aufzuchtkälber.
5.
Bei der gleichzeitigen Verwendung von Betainzusätzen in Futtermitteln und Tränkwasser sollte darauf geachtet werden, dass die empfohlenen Höchstgehalte insgesamt nicht überschritten werden, wobei die inhärenten Gehalte in den Futtermitteln zu berücksichtigen sind.
6.
Zur Sicherheit der Anwender: Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe während der Handhabung.
23.10.2017
3a925 Betainhydrochlorid

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Betainhydrochlorid

Charakterisierung des Wirkstoffs

Betainhydrochlorid Chemische Formel: C5H11NO2·HCl CAS-Nummer: 590-46-5 Betainhydrochlorid, in fester Form, durch chemische Synthese gewonnen. Reinheitskriterien: mindestens 98 % in der Trockenmasse

Analysemethode (1)

Zur Bestimmung von Betainhydrochlorid im Futtermittelzusatzstoff:

1.
Titration mit Perchlorsäure (US Pharmacopeia 31, Betaine hydrochloride monograph.); oder
2.
Hochleistungsflüssigkeitschromatografie mit Refraktionsindexdetektor (HPLC-RI).

Zur Bestimmung von Betainhydrochlorid in Vormischungen, Futtermitteln und Wasser: Hochleistungsflüssigkeitschromatografie mit Refraktionsindexdetektor (HPLC-RI).

Alle Tierarten
1.
Betainanhydrochlorid darf in Verkehr gebracht und als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung verwendet werden.
2.
In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
3.
Der Zusatzstoff darf in Tränkwasser verwendet werden.
4.
Empfohlen wird ein Ergänzungsgehalt von höchstens 2000 mg Betain/kg Alleinfuttermittel (mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %) oder 1000 mg Betain/l Tränkwasser für Geflügel, 700 mg Betain/l Tränkwasser für Schweine und 250 mg Betain/l Tränkwasser für Aufzuchtkälber.
5.
Bei der gleichzeitigen Verwendung von Betainzusätzen in Futtermitteln und Tränkwasser sollte darauf geachtet werden, dass die empfohlenen Höchstgehalte insgesamt nicht überschritten werden, wobei die inhärenten Gehalte in den Futtermitteln zu berücksichtigen sind.
6.
Zur Sicherheit der Anwender: Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe während der Handhabung.
23.7.2025

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors der Europäischen Union für Futtermittelzusatzstoffe unter: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.

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