Kennnummer des Zusatzstoffs |
Name des Zulassungsinhabers |
Zusatzstoff |
Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode |
Tierart oder Tierkategorie |
Höchstalter |
Mindestgehalt |
Höchstgehalt |
Sonstige Bestimmungen |
Geltungsdauer der Zulassung |
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % oder mg Wirkstoff/l Wasser |
Kategorie: ernährungsphysiologische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Vitamine, Provitamine und chemisch genau definierte Stoffe mit analoger Wirkung.
3a920 |
— |
Betainanhydrat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Betainanhydrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Betain C5H11NO2 CAS-Nummer: 107-43-7 Betainanhydrat durch chemische Synthese oder durch Extraktion gewonnen aus Zuckerrübenmelasse oder Vinasse als Nebenerzeugnis bei der Zuckerproduktion Reinheitskriterien: Betainanhydrat (in fester Form) mindestens 97 % (in der Trockenmasse) Betainanhydrat in flüssiger Form mindestens 47 %
Analysemethode
(1)
Bestimmung von Betainanhydrat im Futtermittelzusatzstoff, in Vormischungen, Futtermitteln und Wasser: Hochleistungsflüssigkeitschromatografie mit Refraktionsindexdetektor (HPLC-RI).
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Alle Tierarten |
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— |
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1.
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Betainanhydrat darf in Verkehr gebracht und als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung verwendet werden.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
-
Der Zusatzstoff darf in Tränkwasser verwendet werden.
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4.
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Empfohlen wird ein Ergänzungsgehalt von höchstens 2000 mg Betain/kg Alleinfuttermittel (mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %) oder 1000 mg Betain/l Tränkwasser für Geflügel, 700 mg Betain/l Tränkwasser für Schweine und 250 mg Betain/l Tränkwasser für Aufzuchtkälber
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5.
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Bei der gleichzeitigen Verwendung von Betainzusätzen in Futtermitteln und Tränkwasser sollte darauf geachtet werden, dass die empfohlenen Höchstgehalte insgesamt nicht überschritten werden, wobei die inhärenten Gehalte in den Futtermitteln zu berücksichtigen sind.
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6.
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Zur Sicherheit der Anwender: Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe während der Handhabung.
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23.7.2025
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3a921 |
Trouw Nutrition International BV |
Aus genetisch veränderten Zuckerrüben gewonnenes Betainanhydrat |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Betainanhydrat
Charakterisierung des Wirkstoffs
Betain C5H11NO2 CAS-Nummer: 107-43-7 Betainanhydrat in fester Form, gewonnen durch Extraktion aus genetisch veränderten Zuckerrüben der Sorte KM-ØØØH71-4 Reinheitskriterien: mindestens 97 % in der Trockenmasse
Analysemethode
(1)
Bestimmung von Betainanhydrat im Futtermittelzusatzstoff, in Vormischungen, Futtermitteln und Wasser: Hochleistungsflüssigkeitschromatografie mit Refraktionsindexdetektor (HPLC-RI).
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Alle Tierarten |
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1.
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Betainanhydrat darf in Verkehr gebracht und als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung verwendet werden.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der Zusatzstoff darf in Tränkwasser verwendet werden.
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4.
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Empfohlen wird ein Ergänzungsgehalt von höchstens 2000 mg Betain/kg Alleinfuttermittel (mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %) oder 1000 mg Betain/l Tränkwasser für Geflügel, 700 mg Betain/l Tränkwasser für Schweine und 250 mg Betain/l Tränkwasser für Aufzuchtkälber.
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5.
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Bei der gleichzeitigen Verwendung von Betainzusätzen in Futtermitteln und Tränkwasser sollte darauf geachtet werden, dass die empfohlenen Höchstgehalte insgesamt nicht überschritten werden, wobei die inhärenten Gehalte in den Futtermitteln zu berücksichtigen sind.
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6.
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Zur Sicherheit der Anwender: Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe während der Handhabung.
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23.10.2017
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3a925 |
— |
Betainhydrochlorid |
Zusammensetzung des Zusatzstoffs
Betainhydrochlorid
Charakterisierung des Wirkstoffs
Betainhydrochlorid Chemische Formel: C5H11NO2·HCl CAS-Nummer: 590-46-5 Betainhydrochlorid, in fester Form, durch chemische Synthese gewonnen. Reinheitskriterien: mindestens 98 % in der Trockenmasse
Analysemethode
(1)
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Zur Bestimmung von Betainhydrochlorid im Futtermittelzusatzstoff:
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1.
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Titration mit Perchlorsäure (US Pharmacopeia 31, Betaine hydrochloride monograph.); oder
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2.
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Hochleistungsflüssigkeitschromatografie mit Refraktionsindexdetektor (HPLC-RI).
- —
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Zur Bestimmung von Betainhydrochlorid in Vormischungen, Futtermitteln und Wasser: Hochleistungsflüssigkeitschromatografie mit Refraktionsindexdetektor (HPLC-RI).
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Alle Tierarten |
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1.
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Betainanhydrochlorid darf in Verkehr gebracht und als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung verwendet werden.
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2.
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In der Gebrauchsanweisung für den Zusatzstoff und die Vormischungen sind die Lager- und die Stabilitätsbedingungen anzugeben.
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3.
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Der Zusatzstoff darf in Tränkwasser verwendet werden.
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4.
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Empfohlen wird ein Ergänzungsgehalt von höchstens 2000 mg Betain/kg Alleinfuttermittel (mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %) oder 1000 mg Betain/l Tränkwasser für Geflügel, 700 mg Betain/l Tränkwasser für Schweine und 250 mg Betain/l Tränkwasser für Aufzuchtkälber.
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5.
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Bei der gleichzeitigen Verwendung von Betainzusätzen in Futtermitteln und Tränkwasser sollte darauf geachtet werden, dass die empfohlenen Höchstgehalte insgesamt nicht überschritten werden, wobei die inhärenten Gehalte in den Futtermitteln zu berücksichtigen sind.
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6.
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Zur Sicherheit der Anwender: Atemschutz, Schutzbrille und Handschuhe während der Handhabung.
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23.7.2025
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Fußnote(n):
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Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors der Europäischen Union für Futtermittelzusatzstoffe unter: https://ec.europa.eu/jrc/en/eurl/feed-additives/evaluation-reports.
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