ANHANG VO (EU) 2015/1078

In Tabelle 1 des Anhangs der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 wird an der alphabetisch richtigen Stelle ein Eintrag für den folgenden Stoff eingefügt:

Pharmakologisch wirksame(r) Stoff(e) Markerrückstand Tierart(en) Rückstandshöchstmenge(n) Zielgewebe Sonstige Vorschriften (gemäß Artikel 14 Absatz 7 der Verordnung (EG) Nr. 470/2009) Therapeutische Einstufung
Clodronsäure (in Form von Dinatriumsalz) NICHT ZUTREFFEND Equiden Keine Rückstandshöchstmenge(n) erforderlich NICHT ZUTREFFEND Nicht zur Anwendung bei Tieren, deren Milch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist Bewegungsapparat/Mittel zur Behandlung von Knochenkrankheiten

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