Artikel 7 VO (EU) 2015/1095
Überprüfung
Die Kommission überprüft diese Verordnung unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts und übermittelt dem Konsultationsforum spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung die Ergebnisse dieser Überprüfung. Die Überprüfung umfasst Folgendes:
- 1.
-
bei gewerblichen Kühllagerschränken eine Bewertung, ob es angemessen ist, insbesondere Folgendes einzuführen:
- a)
- Ökodesign-Anforderungen für die in Artikel 1 Absatz 1 aufgeführten Kühllagerschränke;
- b)
- strengere Anforderungen für Hochleistungskühllagerschränke;
- c)
- Anforderungen betreffend Informationen über die Fähigkeit eines gewerblichen Kühllagerschranks zur Abkühlung von Lebensmitteln;
- d)
- ein Verfahren zur Ermittlung des jährlichen Normenergieverbrauchs von Kühl-Gefrierkombinationen;
- e)
- ein überarbeitetes Verfahren für den jährlichen Normenergieverbrauch von Tischkühlschränken;
- 2.
- bei Schnellkühlern/-frostern eine Bewertung, ob es angemessen ist, für diese Produkte Ökodesign-Anforderungen zu erlassen;
- 3.
- bei begehbaren Kühlräumen eine Bewertung, ob es angemessen ist, für diese Produkte Ökodesign-Anforderungen zu erlassen;
- 4.
-
bei Verflüssigungssätzen und Prozesskühlern:
- a)
- eine Bewertung, ob es angemessen ist, Ökodesign-Anforderungen für unmittelbare Treibhausgasemissionen im Zusammenhang mit Kältemitteln zu erlassen;
- b)
- eine Bewertung, ob es angemessen ist, Ökodesign-Anforderungen für Verflüssigungssätze mit einer Nennkälteleistung unter 0,1 kW bei niedriger Temperatur und 0,2 kW bei mittlerer Temperatur und Verflüssigungssätze mit einer Nennkälteleistung über 20 kW bei niedriger Temperatur und 50 kW bei mittlerer Temperatur zu erlassen;
- c)
- eine Bewertung, ob es angemessen ist, Ökodesign-Anforderungen für Verflüssigungssätze, für Kompressor-Verbundanlagen ohne Verflüssiger und für Verflüssigungssätze, bei denen nicht Luft als Wärmeträger für den Verflüssiger dient, zu erlassen;
- d)
- eine Bewertung, ob es angemessen ist, Ökodesign-Anforderungen für Prozesskühler mit Verdunstungsberieselung und solche, die nach dem Absorptionsprinzip arbeiten, zu erlassen;
- 5.
- bei allen Produkten eine Prüfung, ob für die Werte des Treibhauspotenzials neuere Fassungen der zitierten Quellen vorliegen;
- 6.
- bei allen Produkten die Werte der im Überprüfungsverfahren zulässigen Toleranzen für die gemessenen Energieverbrauchswerte.
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