ANHANG VO (EU) 2015/1100

FRAGEBOGEN ZUR ÜBERWACHUNG DES SCHIENENVERKEHRSMARKTS

Hintergrundinformationen

Mitgliedstaat: ☐ BE ☐ BG ☐ CZ ☐ DK ☐ DE ☐ EE ☐ IE ☐ EL ☐ ES ☐ FR ☐ HR ☐ IT ☐ CY ☐ LV ☐ LT ☐ LU ☐ HU ☐ MT ☐ NL ☐ AT ☐ PL ☐ PT ☐ RO ☐ SI ☐ SK ☐ FI ☐ SE ☐ UK ☐ NEIN Berichtszeitraum: ☐☐/☐☐/☐☐ — ☐☐/☐☐/☐☐ Zuständige Behörde: E-Mail-Kontaktadresse: Mitgliedstaaten, deren Landeswährung nicht der Euro ist, rechnen ihre Geldbeträge anhand des durchschnittlichen Wechselkurses während des Berichtszeitraums in Euro um. Der verwendete Wechselkurs ist nachstehend anzugeben. 1 ☐☐☐ = ☐,☐☐☐☐ EUR Die Beantwortung der mit (*) gekennzeichneten Fragen ist optional. Soweit sich die Berichtspflichten gemäß diesem Anhang auf Eisenbahnunternehmen beziehen, so sind nach Artikel 2 Absatz 1 der Richtlinie 2012/34/EU Eisenbahnunternehmen, die ausschließlich im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr auf eigenständigen örtlichen und regionalen Netzen tätig sind, von diesen Pflichten ausgenommen.

1.
Infrastrukturentgelte

1.1.
Durchschnittliche Wegeentgelte pro Zugkilometer für verschiedene Zugarten

Die Tabelle ist nur für die Zugarten auszufüllen, die im meldenden Mitgliedstaat tatsächlich eingesetzt werden. Ist eine Berechnung der arithmetischen Mittelwerte nicht möglich, so können für die einzelnen Zugarten auch Schätzwerte angegeben werden. Die zur Berechnung oder Schätzung der Wegeentgelte verwendete Methode ist im Kasten 1.5 zu erläutern(1).Personenverkehrsdienste:Güterverkehrsdienste:

Zugart

(nur falls im meldenden Mitgliedstaat im Einsatz)

Wegeentgelt ohne Aufschläge

(in Euro/Zugkilometer)

Reisezug für Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehrsdienste☐☐☐,☐☐
Reisezug für konventionelle Fernverkehrsdienste☐☐☐,☐☐
Reisezug für Hochgeschwindigkeitsverkehrsdienste auf Hochgeschwindigkeitsstrecken☐☐☐,☐☐
Güterzug mit 1000 Bruttotonnen☐☐☐,☐☐
Güterzug mit 1600 Bruttotonnen☐☐☐,☐☐
Güterzug mit 6000 Bruttotonnen☐☐☐,☐☐

1.2.
Einnahmen der Infrastrukturbetreiber aus Infrastruktur-, Bahnhofs- und Terminalentgelten

Anzugeben sind nur die von Infrastrukturbetreibern erhobenen Entgelte. Dazu gehören auch Entgelte für die Nutzung von Bahnhofsanlagen und KV-Terminals, die Eigentum von Infrastrukturbetreibern sind oder von ihnen betrieben werden.Personenverkehrsdienste:Güterverkehrsdienste:

Einnahmen

(in Tausend Euro)

Gesamteinnahmen aus Wegeentgelten einschließlich Aufschlägen☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Gesamteinnahmen aus Bahnhofsentgelten☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Davon:
Bahnhofsentgelte für Züge des Vorort- und Regionalverkehrs (*)☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Bahnhofsentgelte für Züge des konventionellen Fernverkehrs und Hochgeschwindigkeitszüge (*)☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Sonstige von Reisezugbetreibern erhobenen Entgelte☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Gesamteinnahmen aus Wegeentgelten einschließlich Aufschlägen☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Gesamteinnahmen aus Entgelten von KV-Terminals☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Sonstige von Güterzugbetreibern erhobenen Entgelte☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Gesamteinnahmen der Infrastrukturbetreiber☐☐☐☐☐☐☐☐☐

1.3.
Hauptmerkmale der vertraglichen Vereinbarungen gemäß Artikel 30 Absatz 2 der Richtlinie 2012/34/EU

Infrastrukturbetreiber

(Bezeichnung)

Länge des Streckennetzes

(km)

BeginnEnde

Wurden Leistungsindikatoren(2) vereinbart?

Wenn ja, bitte angeben.

Staatlicher Gesamtausgleich (in Tausend Euro)

Besteht für die Vereinbarung eine Aufsichtsstelle?

Wenn ja, bitte angeben.

(Bezeichnung)

☐ JA ☐ NEIN☐☐☐☐☐☐☐ JA ☐ NEIN
☐ JA ☐ NEIN☐☐☐☐☐☐☐ JA ☐ NEIN
☐ JA ☐ NEIN☐☐☐☐☐☐☐ JA ☐ NEIN
☐ JA ☐ NEIN☐☐☐☐☐☐☐ JA ☐ NEIN
☐ JA ☐ NEIN☐☐☐☐☐☐☐ JA ☐ NEIN

1.4.
Lärmminderung

Bestehen (bereits geltende oder noch einzuführende) verbindliche Vorschriften, wonach die Eisenbahnunternehmen und/oder Infrastrukturbetreiber Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung durch den Schienenverkehr ergreifen müssen? Dazu zählen u. a. Verkehrsbeschränkungen, Lärmgrenzwerte oder lärmabhängige Wegeentgelte, um Güterwagen rascher mit geräuscharmen Bremssohlen nachzurüsten. ☐JA ☐NEIN Wenn ja, bitte angeben:

1.5.
Weitere Anmerkungen (*):

Bitte fügen Sie weitere Anmerkungen zu folgenden Punkten hinzu:

Bitte machen Sie während des in Artikel 4 der Verordnung genannten Übergangszeitraums nähere Angaben, falls die gemeldeten Daten nicht dem gewünschten Inhalt und/oder Format entsprechen.

Bitte erläutern Sie, wie die durchschnittlichen Wegeentgelte pro Zugkilometer in Tabelle 1.1 berechnet wurden und welche Bestandteile der Entgelte darin enthalten sind.

Bitte geben Sie an, ob zusätzlich zu den angegebenen Wegeentgelten Aufschläge erhoben werden.

Falls die Daten anhand von Stichproben oder Schätzungen zusammengestellt wurden, erläutern Sie bitte kurz den zugrunde gelegten Ansatz.

Bitte geben Sie an, ob ERTMS(3)-abhängige Wegeentgelte erhoben wurden.

2.
Zuweisung von Fahrwegkapazität

2.1.
Überlastete Fahrwegabschnitte

Bitte geben Sie nachstehend an, wie sich am Ende des Berichtszeitraums die Lage in Bezug auf überlastete Fahrwegabschnitte gemäß Artikel 47 Absatz 1 der Richtlinie 2012/34/EU darstellt.
Gesamtlänge der überlasteten Fahrwege (km)☐☐☐☐☐☐
Davon:
Hochgeschwindigkeitsstrecken (km)☐☐☐☐☐☐
Schienengüterverkehrskorridore (km)☐☐☐☐☐☐
Zahl der überlasteten Knoten☐☐☐

2.2.
Vorrangige Verkehrsdienste

Bitte geben Sie die Rangfolge ( „1” = höchste Priorität) der Schienenverkehrsdienste an, die der meldende Mitgliedstaat bei der vorrangigen Zuweisung von Fahrwegkapazität anwendet, z. B. im Rahmen des Netzfahrplanerstellungs- und Koordinierungsverfahrens und bei vorübergehenden Kapazitätsbeschränkungen oder Störungen. Verkehrsdienste, für die keine Vorrangregeln gelten, sind mit einem Kreuz ( „x” ) zu versehen.
Verkehrsdienste im Rahmen gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen
Inländische Hochgeschwindigkeitsverkehrsdienste
Sonstige inländische Personenverkehrsdienste
Grenzüberschreitende Personenverkehrsdienste
Inländische Güterverkehrsdienste
Grenzüberschreitende Güterverkehrsdienste
Sonstige
Bitte angeben:

2.3.
Erfolgreiche und abgelehnte Trassenanträge für verschiedene Verkehrsdienste

Die Tabelle ist nur für die Zugarten auszufüllen, die im meldenden Mitgliedstaat tatsächlich eingesetzt werden. Bitte geben Sie nachstehend an, wie sich die Lage im Anschluss an die Netzfahrplanerstellung und das Koordinierungsverfahren gemäß Artikel 45 und 46 der Richtlinie 2012/34/EU darstellt.
VerkehrsdienstPlanmäßige ZugtrassenAd-hoc-Zugtrassen

Erfolgreiche Trassenanträge

(Anzahl)

Abgelehnte Trassenanträge

(Anzahl)

Erfolgreiche Trassenanträge

(Anzahl)

Abgelehnte Trassenanträge

(Anzahl)

Personenverkehrsdienste insgesamt:☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Inländischer Vorort- und Regionalverkehr☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Inländischer konventioneller Fernverkehr☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Inländischer Hochgeschwindigkeitsverkehr☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Grenzüberschreitender Verkehr☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Güterverkehrsdienste insgesamt:☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Inländischer Güterverkehr☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Grenzüberschreitender Güterverkehr☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Davon:
Von den einzigen Anlaufstellen der Schienengüterverkehrskorridore zugewiesene Zugtrassen☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐

2.4.
Weitere Anmerkungen (*):

Bitte fügen Sie weitere Anmerkungen hinzu, u. a. zu folgenden Punkten:

Bitte machen Sie während des in Artikel 4 der Verordnung genannten Übergangszeitraums nähere Angaben, falls die gemeldeten Daten nicht dem gewünschten Inhalt und/oder Format entsprechen.

Falls die Daten anhand von Stichproben oder Schätzungen zusammengestellt wurden, erläutern Sie bitte kurz den zugrunde gelegten Ansatz.

Bitte erläutern Sie kurz die vom Infrastrukturbetreiber verwendeten Vorrangkriterien für die Zuweisung von Fahrwegkapazität und die Umstände, unter denen diese Kriterien angewendet werden, z. B. im Rahmen des Netzfahrplanerstellungs- und Koordinierungsverfahrens und bei vorübergehenden Kapazitätsbeschränkungen oder Störungen.

Bitte geben Sie an, ob Entgelte erhoben werden, die gemäß Artikel 31 Absatz 4 der Richtlinie 2012/34/EU die Knappheit der Fahrwegkapazität widerspiegeln.

Bitte geben Sie an, ob Pläne zur Erhöhung der Fahrwegkapazität gemäß Artikel 51 der Richtlinie 2012/34/EU bestehen und umgesetzt werden.

3.
Infrastrukturausgaben

Bitte geben Sie die Ausgaben an, die von den wichtigsten Bahninfrastrukturbetreibern und anderen Eigentümern von Bahnhöfen und KV-Terminals während des Berichtszeitraums getätigt wurden. In fragmentierten Märkten können die Angaben auf die Ausgaben der Eigentümer großer Bahnhöfe und KV-Terminals(4) begrenzt werden. Bei intermodalen Bahnhöfen und Terminals sind nur die eisenbahnbezogenen Ausgaben anzugeben.

3.1.
Eisenbahninfrastrukturausgaben im Überblick

(in Tausend EUR)
InstandhaltungErneuerungAusbauNeubau
Konventionelle Strecken☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Hochgeschwindigkeitsstrecken☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Große Bahnhöfe☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Große KV-Terminals☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Gesamtausgaben☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐

3.2.
Finanzierungsquellen, aufgeschlüsselt nach verschiedenen Teilen der Infrastruktur(5)

Neue Infrastruktur
(in Tausend EUR)
Öffentliche MittelEU-MittelEigenmittel
Vorhandene Infrastruktur, einschließlich großer Bahnhöfe und KV-Terminals☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Konventionelle Strecken und Hochgeschwindigkeitsstrecken☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Große Bahnhöfe☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Große KV-Terminals☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Gesamtausgaben☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐

3.3.
Weitere Anmerkungen (*):

Bitte fügen Sie weitere Anmerkungen hinzu, u. a. zu folgenden Punkten:

Bitte machen Sie während des in Artikel 4 der Verordnung genannten Übergangszeitraums nähere Angaben, falls die gemeldeten Daten nicht dem gewünschten Inhalt und/oder Format entsprechen.

Falls die Daten anhand von Stichproben oder Schätzungen zusammengestellt wurden, erläutern Sie bitte kurz den zugrunde gelegten Ansatz.

Bitte nehmen Sie Bezug auf die gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie 2012/34/EU veröffentlichte nationale Strategie für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur.

4.
Einnahmen und Verkehrsaufkommen

4.1.
Einnahmen und Verkehrsaufkommen im Personen- und Güterverkehr

Um die Übereinstimmung zwischen Verkehrsaufkommen und gemeldeten Einnahmen zu gewährleisten, sind in dieser Tabelle nur die Einnahmen aus dem Schienenverkehr im nationalen Hoheitsgebiet eines Landes anzugeben. Falls erforderlich, können auch statistische Schätzungen verwendet werden. Sofern noch keine amtlichen Statistiken zum Verkehrsaufkommen vorliegen, können auch vorläufige Werte angegeben und zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden.Personenverkehrsdienste:Gemeinwirtschaftliche und eigenwirtschaftliche Verkehrsdienste: Einnahmen und VerkehrsaufkommenVerkehrsdienste aufgrund gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen:Eigenwirtschaftliche Verkehrsdienste:Güterverkehrsdienste:
Gesamteinnahmen der Eisenbahnunternehmen aus Verkehrsdiensten (in Tausend Euro)☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Gesamtverkehrsaufkommen (in Tausend Zugkilometern)☐☐☐☐☐☐,☐
Gesamtverkehrsaufkommen (in Mio. Personenkilometern)☐☐☐☐☐☐,☐
Inlandsverkehr (in Mio. Personenkilometern)☐☐☐☐☐☐,☐
Grenzüberschreitender Verkehr (in Mio. Personenkilometern)☐☐☐☐☐☐,☐
Transitverkehr (*) (in Mio. Personenkilometern)☐☐☐☐☐☐,☐
Einnahmen aus Fahrpreisen (in Tausend Euro)☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen (in Tausend Euro)(6)☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Verkehrsaufkommen (in Mio. Personenkilometern)(7)☐☐☐☐☐☐,☐
Einnahmen aus Fahrpreisen (in Tausend Euro)☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Verkehrsaufkommen (in Mio. Personenkilometern)☐☐☐☐☐☐,☐
Gesamteinnahmen der Eisenbahnunternehmen aus Verkehrsdiensten (in Tausend Euro)☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Gesamtverkehrsaufkommen (in Tausend Zugkilometern)☐☐☐☐☐☐,☐
Gesamtverkehrsaufkommen (in Mio. Tonnenkilometern)☐☐☐☐☐☐,☐
Inlandsverkehr (in Mio. Tonnenkilometern)☐☐☐☐☐☐,☐
Grenzüberschreitender Verkehr (in Mio. Tonnenkilometern)☐☐☐☐☐☐,☐
Transitverkehr (*) (in Mio. Tonnenkilometern)☐☐☐☐☐☐,☐

4.2.
Weitere Anmerkungen (*):

Bitte fügen Sie weitere Anmerkungen hinzu, u. a. zu folgenden Punkten:

Bitte machen Sie während des in Artikel 4 der Verordnung genannten Übergangszeitraums nähere Angaben, falls die gemeldeten Daten nicht dem gewünschten Inhalt und/oder Format entsprechen.

Bitte geben Sie an, ob es sich bei den aus dem Schienenverkehr in nationalem Hoheitsgebiet erzielten Einnahmen um gemeldete Zahlen oder um Schätzwerte handelt. Falls Stichproben oder Schätzungen verwendet wurden, erläutern Sie bitte kurz den zugrunde gelegten Ansatz.

Bitte geben Sie an, ob die Angaben etwaige Lücken oder Unstimmigkeiten aufweisen.

5.
Qualität der Schienenverkehrsdienste

Die Tabellen sind nur für die Zugarten auszufüllen, die im meldenden Mitgliedstaat tatsächlich eingesetzt werden.

5.1.
Pünktlichkeit und Ausfälle von Personenverkehrsdiensten

Personenverkehrsdienste:Verkehrsdienste insgesamt

Anzahl der pünktlichen Züge

(max. 5 Minuten Verspätung)

Anzahl der Zugausfälle
Vorort- und Regionalverkehrsdienste☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Konventionelle Fernverkehrs- und Hochgeschwindigkeitsverkehrsdienste☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐

5.2.
Pünktlichkeit und Ausfälle von Güterverkehrsdiensten(8)

Güterverkehrsdienste:Verkehrsdienste insgesamt

Anzahl der pünktlichen Züge

(max. 15 Minuten Verspätung)

Anzahl der Zugausfälle
Inländische Verkehrsdienste☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Grenzüberschreitende Verkehrsdienste☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐

5.3.
Durchschnittliche Fahrplangeschwindigkeit von Güterverkehrsdiensten (*)

Güterverkehrsdienste:Durchschnittliche Fahrplangeschwindigkeit (km/h)
Inländische Verkehrsdienste☐☐☐
Grenzüberschreitende Verkehrsdienste☐☐☐

5.4.
Weitere Anmerkungen (*):

Bitte fügen Sie weitere Anmerkungen hinzu, u. a. zu folgenden Punkten:

Bitte machen Sie während des in Artikel 4 der Verordnung genannten Übergangszeitraums nähere Angaben, falls die gemeldeten Daten nicht dem gewünschten Inhalt und/oder Format entsprechen.

Falls die Daten anhand von Stichproben oder Schätzungen zusammengestellt wurden, erläutern Sie bitte kurz den zugrunde gelegten Ansatz.

Bitte erläutern Sie, wie die „Verspätung” eines Zuges gemessen wurde (z. B. nur am Endbahnhof oder als Mittelwert unter Einbeziehung aller planmäßigen Halte).

Bitte fügen Sie Verweise auf die Leistungsberichte und die Erhebungen über die Zufriedenheit der Nutzer bei, die vom Verwaltungsrat des Güterverkehrskorridors gemäß Artikel 19 der Verordnung (EU) Nr. 913/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates(9) veröffentlicht wurden.

Bitte geben Sie an, welche sonstigen Erhebungen in jüngster Zeit zur Qualität der Schienengüter- und -personenverkehrsdienste durchgeführt wurden.

6.
Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen

6.1.
Verkehrsdienste aufgrund gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen: Verkehrsaufkommen und geleistete Ausgleichszahlungen in verschiedenen Marktsegmenten

Die Tabelle ist nur für die Zugarten auszufüllen, die im meldenden Mitgliedstaat tatsächlich eingesetzt werden.

Verkehrsaufkommen

(in Mio. Personenkilometern)

Verkehrsaufkommen (in Tausend Zugkilometern)Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen(10) (in Tausend Euro)
InsgesamtDavon:
Wettbewerbliche VergabeDirektvergabe
Gemeinwirtschaftliche Verkehrsdienste insgesamt☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Davon:
Vorort- und Regionalverkehrsdienste☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Konventioneller Fernverkehr☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Hochgeschwindigkeit☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Davon:
Gemeinwirtschaftliche grenzüberschreitende Verkehrsdienste☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐,☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐

6.2.
Zugang zu Fahrzeugen für gemeinwirtschaftliche Verkehrsdienste

Bitte machen Sie zu jedem öffentlichen Dienstleistungsauftrag, der während des Berichtszeitraums vergeben wurde, die folgenden Angaben:
Beschreibung (betroffene Regionen oder Strecken)Laufzeit (Jahre)Auftragsvolumen (in Tausend Zugkilometern/Jahr)Betreiber (Name)Wurde der Auftrag wettbewerblich vergeben?Vereinbarungen für die Bereitstellung von Fahrzeugen
Gegenstand der Ausschreibung?Beschreibung(11)
1.☐ JA ☐ NEIN☐ JA ☐ NEIN
2.☐ JA ☐ NEIN☐ JA ☐ NEIN
3.☐ JA ☐ NEIN☐ JA ☐ NEIN
☐ JA ☐ NEIN☐ JA ☐ NEIN

6.3.
Weitere Anmerkungen (*):

Bitte fügen Sie weitere Anmerkungen hinzu, u. a. zu folgenden Punkten:

Bitte machen Sie während des in Artikel 4 der Verordnung genannten Übergangszeitraums nähere Angaben, falls die gemeldeten Daten nicht dem gewünschten Inhalt und/oder Format entsprechen.

Falls die Daten anhand von Stichproben oder Schätzungen zusammengestellt wurden, erläutern Sie bitte kurz den zugrunde gelegten Ansatz.

7.
Grad der Marktöffnung

Bitte führen Sie die Eisenbahnunternehmen auf, deren Marktanteil mindestens 1 % beträgt. Verfügen mehr als zehn Unternehmen über einen Marktanteil von mindestens 1 %, so sind nur die zehn größten anzugeben. Der Marktanteil der übrigen Eisenbahnunternehmen kann als Summe unter „Sonstige” angegeben werden. Kann der Name eines Unternehmens zur Wahrung des Geschäftsgeheimnisses nicht genannt werden, so sind Pseudonyme wie „EVU 1” , „EVU 2” usw. zu verwenden. Sollte dies für den Schutz vertraulicher Daten nicht ausreichen, können die Marktanteile der Eisenbahnunternehmen — mit Ausnahme des größten bzw. etablierten Unternehmens — weiter zusammenaddiert werden.

7.1.
Personenverkehr — Gemeinwirtschaftliche Verkehrsdienste

Größtes bzw. etabliertes Eisenbahnunternehmen:Andere Eisenbahnunternehmen:

Eisenbahnunternehmen

(Name oder Pseudonym)

Marktanteil bei gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdiensten

(Prozent)(12)

☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
Sonstige:☐☐☐,☐ %

7.2.
Personenverkehr — Eigenwirtschaftliche Verkehrsdienste

Größtes bzw. etabliertes Eisenbahnunternehmen:Andere Eisenbahnunternehmen:

Eisenbahnunternehmen

(Name oder Pseudonym)

Marktanteil bei eigenwirtschaftlichen Verkehrsdiensten

(Prozent)(13)

☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
Sonstige:☐☐☐,☐ %

7.3.
Güterverkehr

Größtes bzw. etabliertes Eisenbahnunternehmen:Andere Eisenbahnunternehmen:

Eisenbahnunternehmen

(Name oder Pseudonym)

Marktanteil bei Güterverkehrsdiensten

(Prozent)(14)

☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
☐☐☐,☐ %
Sonstige:☐☐☐,☐ %

7.4.
Weitere Anmerkungen (*):

Bitte fügen Sie weitere Anmerkungen hinzu, u. a. zu folgenden Punkten:

Bitte machen Sie während des in Artikel 4 der Verordnung genannten Übergangszeitraums nähere Angaben, falls die gemeldeten Daten nicht dem gewünschten Inhalt und/oder Format entsprechen.

Falls die Daten anhand von Stichproben oder Schätzungen zusammengestellt wurden, erläutern Sie bitte kurz den zugrunde gelegten Ansatz.

Bitte geben Sie an, ob während des Berichtszeitraums neue bedeutende Eisenbahnunternehmen in den Personen- oder Güterverkehrsmarkt eingetreten sind.

8.
Grad der Harmonisierung und Entwicklungen der Rechtsetzung (*)

Aufgrund der Notifizierungen der Mitgliedstaaten über die Umsetzung von Rechtsvorschriften stehen der Kommission bereits Informationen über den Grad der Rechtsangleichung zur Verfügung. In diesem Abschnitt haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Anmerkungen zu noch offenen Fragen im Zusammenhang mit dem Eisenbahnmarkt in der EU oder der Entwicklung der nationalen Eisenbahngesetze zu machen.

8.1.
Weitere Anmerkungen (*):

9.
Erteilung von Genehmigungen

9.1.
Anzahl der erteilten Genehmigungen für Eisenbahnunternehmen(15)

Anzahl der aktiven Genehmigungen zu Beginn des Berichtszeitraums (A)☐☐☐☐
Anzahl der während des Berichtszeitraums ausgesetzten oder widerrufenen Genehmigungen(16) (B)☐☐☐☐
Anzahl der während des Berichtszeitraums erteilten Genehmigungen (C)☐☐☐☐
Anzahl der aktiven Genehmigungen am Ende des Berichtszeitraums (A – B + C)☐☐☐☐
Anzahl der passiven Genehmigungen am Ende des Berichtszeitraums☐☐☐☐

9.2.
Gebühr für die Erteilung/Zeit bis zur Erlangung einer Genehmigung

Durchschnittsgebühr für die Erteilung einer Genehmigung (in Euro)☐☐☐☐☐☐
Durchschnittliche Zeit bis zur Erlangung einer Genehmigung (Kalendertage)☐☐☐

9.3.
Weitere Anmerkungen (*):

Bitte fügen Sie weitere Anmerkungen hinzu, u. a. zu folgenden Punkten:

Bitte machen Sie während des in Artikel 4 der Verordnung genannten Übergangszeitraums nähere Angaben, falls die gemeldeten Daten nicht dem gewünschten Inhalt und/oder Format entsprechen.

Falls die Daten anhand von Stichproben oder Schätzungen zusammengestellt wurden, erläutern Sie bitte kurz den zugrunde gelegten Ansatz.

10.
Beschäftigung und soziale Bedingungen

10.1.
Beschäftigte im Eisenbahnsektor nach Geschlecht und Altersgruppen

Bitte machen Sie die folgenden Angaben zur Situation am Ende des Berichtszeitraums. Falls ein Unternehmen noch in anderen Bereichen als dem Eisenbahnsektor tätig ist, kann die Zahl der Beschäftigten anhand einer Schätzung des Anteils der mit eisenbahnbezogenen Leistungen befassten Mitarbeiter angegeben werden.

Insgesamt

(Vollzeitäquivalente)

Männer (%)Frauen (%)< 30 Jahre (%)30-50 Jahre (%)> 50 Jahre (%)
Gesamtzahl der Beschäftigten des etablierten oder anderer wichtiger Eisenbahnunternehmen(17)☐☐☐☐☐☐☐☐,☐ %☐☐,☐ %☐☐,☐ %☐☐,☐ %☐☐,☐ %

Davon:

Triebfahrzeugführer

☐☐☐☐☐☐☐☐,☐ %☐☐,☐ %☐☐,☐ %☐☐,☐ %☐☐,☐ %
Gesamtzahl der Beschäftigten der sonstigen Eisenbahnunternehmen☐☐☐☐☐☐

Davon:

Triebfahrzeugführer

☐☐☐☐☐☐
Gesamtzahl der Beschäftigten der größten Infrastrukturbetreiber☐☐☐☐☐☐☐☐,☐ %☐☐,☐ %☐☐,☐ %☐☐,☐ %☐☐,☐ %
Gesamtzahl der Beschäftigten der sonstigen Infrastrukturbetreiber☐☐☐☐☐☐
Beschäftigte anderer Unternehmen, die eisenbahnbezogene Leistungen erbringen (*)(18)☐☐☐☐☐☐
Davon:
Bahnhöfe (*)☐☐☐☐☐☐
KV-Terminals (*)☐☐☐☐☐☐
Instandhaltung von Fahrzeugen(*)☐☐☐☐☐☐
Instandhaltung der Infrastruktur (*)☐☐☐☐☐☐
Spezialisierte Ausbildungseinrichtungen (*)☐☐☐☐☐☐
Leasing von Triebfahrzeugführern (*)☐☐☐☐☐☐
Energieversorgung (*)☐☐☐☐☐☐
Fahrzeugreinigungsdienste (*)☐☐☐☐☐☐
Sonstiges (*)☐☐☐☐☐☐

10.2.
Beschäftigte nach Art des Vertrags

Bitte machen Sie die folgenden Angaben zur Situation am Ende des Berichtszeitraums.

Unbefristete Verträge

A(19)

(%)

Zeitverträge

B

(%)

Teilzeitverträge

(%)

Auszubildende und Praktikanten

(%)

Gesamtzahl der Beschäftigten des etablierten oder anderer wichtiger Eisenbahnunternehmen(20)☐☐☐,☐ %☐☐☐,☐ %☐☐,☐ %☐☐,☐ %

Davon:

Triebfahrzeugführer

☐☐☐,☐ %☐☐☐,☐ %☐☐,☐ %☐☐,☐ %
Gesamtzahl der Beschäftigten der größten Infrastrukturbetreiber☐☐☐,☐ %☐☐☐,☐ %☐☐,☐ %☐☐,☐ %

10.3.
Weitere Anmerkungen (*):

Bitte fügen Sie weitere Anmerkungen hinzu, u. a. zu folgenden Punkten:

Bitte machen Sie während des in Artikel 4 der Verordnung genannten Übergangszeitraums nähere Angaben, falls die gemeldeten Daten nicht dem gewünschten Inhalt und/oder Format entsprechen.

Falls die Daten anhand von Stichproben oder Schätzungen zusammengestellt wurden, erläutern Sie bitte kurz den zugrunde gelegten Ansatz.

Bitte machen Sie genaue Angaben zu Schulungsprogrammen oder an Eisenbahnbeschäftigte gerichteten Aktivitäten.

Bitte geben Sie an, ob die zuständige Behörde in Bezug auf die Rechte der Arbeitnehmer und die für Betreiber öffentlicher Dienste geltenden Sozialstandards von ihrem Recht nach Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates(21) Gebrauch gemacht hat.

Sofern in Tabelle 10.1 der Teil „Beschäftigte anderer Unternehmen, die eisenbahnbezogene Leistungen erbringen” ausgefüllt wurde, geben Sie bitte kurz an, um welche Unternehmen es sich handelt.

11.
Serviceeinrichtungen

11.1.
Eigentümerschaft und Management wichtiger Serviceeinrichtungen

Im Sinne dieses Fragebogens sind Serviceeinrichtungen die in Anhang II der Richtlinie 2012/34/EU definierten Einrichtungen. Bitte geben Sie die Zahl der Einrichtungen (aufgeschlüsselt nach Eigentümerschaft oder Betreiber) an.
InfrastruktureinrichtungEigentümerschaftBetreiber
Etabliertes Eisenbahnunternehmen und zugehörige Unternehmen(22)Übrige UnternehmenEtabliertes Eisenbahnunternehmen und zugehörige UnternehmenÜbrige Unternehmen
InfrastrukturbetreiberEisenbahnunternehmenIntegrierte Unternehmen(23)Verwaltungen(24)SonstigeInfrastrukturbetreiberEisenbahnunternehmenIntegrierte UnternehmenVerwaltungenSonstige
Bahnhöfe insgesamt☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Bahnhöfe mit mehr als 25000 Reisenden/Tag☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Bahnhöfe mit 10000 — 25000 Reisenden/Tag☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Bahnhöfe mit 1000 — 10000 Reisenden/Tag☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Bahnhöfe mit weniger als 1000 Reisenden/Tag☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
KV-Terminals☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Rangierbahnhöfe☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Instandhaltungseinrichtungen☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
See- und Binnenhafenanlagen mit Schienenverkehr☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐
Betankungsanlagen☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐☐

11.2.
Zahl der Beschwerden im Zusammenhang mit Serviceeinrichtungen

Bitte geben Sie die Zahl der Beschwerden an, die im Zusammenhang mit dem Zugang zu Serviceeinrichtungen, der Höhe der Entgelte oder der Dienstleistungsqualität eingereicht wurden.
Derzeit von der Regulierungsstelle bearbeitete Beschwerden☐☐☐
Während des Berichtszeitraums zu Beschwerdevorgängen ergangene Entscheidungen☐☐☐

11.3.
Beschreibung der Beschwerden:

Bitte geben Sie eine kurze allgemeine Beschreibung der wichtigsten Fälle (max. 10), zu denen während des Berichtszeitraums Entscheidungen ergangen sind. Bitte geben Sie an, ob sich bei Beschwerden Fragen zur Auslegung des Besitzstands im Eisenbahnbereich (Acquis) ergeben haben und welche Maßnahmen zur Lösung des Problems vorgeschlagen wurden.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.

11.4.
Weitere Anmerkungen (*):

Bitte fügen Sie weitere Anmerkungen hinzu, u. a. zu folgenden Punkten:

Bitte machen Sie während des in Artikel 4 der Verordnung genannten Übergangszeitraums nähere Angaben, falls die gemeldeten Daten nicht dem gewünschten Inhalt und/oder Format entsprechen.

Bitte geben Sie an, ob die Regulierungsstellen anderer Mitgliedstaaten konsultiert wurden.

Fußnote(n):

(1)

Angesichts der vielfältigen Möglichkeiten zur Berechnung der Wegeentgelte sind die Angaben der Mitgliedstaaten in dieser Tabelle nicht unbedingt miteinander vergleichbar und dienen vorwiegend zur Beobachtung von Trends in den einzelnen Mitgliedstaaten.

(2)

Gemäß Definition in Anhang V Nummer 3 der Richtlinie 2012/34/EU.

(3)

Europäisches Eisenbahnverkehrsleitsystem.

(4)

Im Sinne dieses Fragebogens haben „große Bahnhöfe” ein Fahrgastaufkommen von > 10000 Personen/Wochentag; die Kapazität „großer KV-Terminals” beträgt > 100000 Container/Jahr bzw. > 1 Million Tonnen/Jahr.

(5)

Die Beträge der in den Tabellen 3.1 und 3.2 angegebenen Gesamtausgaben sollten annähernd gleich sein.

(6)

Der Betrag an dieser Stelle sollte mit dem in Tabelle 6.1 übereinstimmen. Konzessionszahlungen eines Unternehmens an eine Behörde sind als „negativer” Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen zu rechnen.

(7)

Der Betrag an dieser Stelle sollte mit dem in Tabelle 6.1 übereinstimmen.

(8)

Nur fahrplanmäßige Dienste.

(9)

Verordnung (EU) Nr. 913/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2010 zur Schaffung eines europäischen Schienennetzes für einen wettbewerbsfähigen Güterverkehr (ABl. L 276 vom 20.10.2010, S. 22).

(10)

Konzessionszahlungen eines Unternehmens an eine Behörde sind als „negativer” Ausgleich für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen zu rechnen.

(11)

Auftragsspezifische Vereinbarungen für die Bereitstellung von Fahrzeugen, z. B. Eigentum, bezuschusst oder vom Auftraggeber besichert, vom Eisenbahnunternehmen bereitgestellt oder gemietet.

(12)

Bezogen auf die während des Berichtszeitraums im Inland geleisteten Personenkilometer. Die Summe in dieser Spalte sollte 100 % ergeben.

(13)

Bezogen auf die während des Berichtszeitraums im Inland geleisteten Personenkilometer. Die Summe in dieser Spalte sollte 100 % ergeben.

(14)

Bezogen auf die während des Berichtszeitraums im Inland geleisteten Tonnenkilometer. Die Summe in dieser Spalte sollte 100 % ergeben.

(15)

Dieser Teil ist nicht mehr auszufüllen, sobald alle Mitgliedstaaten über die Datenbank für Interoperabilität und Sicherheit der Europäischen Eisenbahnagentur (ERADIS) Zugriff auf die Informationen über die Genehmigungen der Eisenbahnunternehmen haben.

(16)

Abzüglich der Genehmigungen, die während des Berichtszeitraums wieder aktiviert wurden.

(17)

Die Angaben müssen mindestens 50 % des Marktes (gemessen in Personen- bzw. Tonnenkilometern) abdecken.

(18)

Sofern in obigen Angaben zum Personalbestand des Eisenbahnunternehmens bzw. Infrastrukturbetreibers nicht bereits enthalten.

(19)

A + B = 100 %

(20)

Die Angaben müssen mindestens 50 % des Marktes (gemessen in Personen- bzw. Tonnenkilometern) abdecken.

(21)

Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates (ABl. L 315 vom 3.12.2007, S. 1).

(22)

Einschließlich integrierter Infrastrukturbetreiber und Holdinggesellschaften.

(23)

Einschließlich nicht etablierter Eisenbahnunternehmen und Infrastrukturbetreibern, die Teil des integrierten Unternehmens sind.

(24)

Nationale, regionale oder kommunale Verwaltungen.

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