Artikel 1 VO (EU) 2015/1154

Erneuerung der Genehmigung eines Wirkstoffes

Die Genehmigung des in Anhang I beschriebenen Wirkstoffes Sulfosulfuron wird unter den in diesem Anhang genannten Bedingungen erneuert.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.