ANHANG V VO (EU) 2015/1185
Unverbindliche Richtwerte gemäß Artikel 6
Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung wurden für die beste, auf dem Markt für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte verfügbare Technik folgende Werte für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad sowie für die Emissionen von Staub, Kohlenmonoxid, gasförmigen organischen Verbindungen und Stickoxiden ermittelt. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung wurde kein Festbrennstoff-Einzelraumheizgerät ermittelt, das alle unter den Nummern 1 bis 5 angegebenen Richtwerte erreicht. Mehrere Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte wiesen jedoch einen oder mehrere dieser Werte auf:- 1.
- Spezifische Richtwerte für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten:
- a)
- Richtwert für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer: 47 %;
- b)
- Richtwert für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 86 %;
- c)
- Richtwert für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 94 %;
- d)
- Richtwert für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Herden, die mit festen Brennstoffen betrieben werden: 75 %.
- 2.
- Spezifische Richtwerte für die Staubemissionen (PM) von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten:
- a)
- Richtwert für die Staubemissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer sowie von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, und von Herden: 20 mg/m3, bezogen auf 13 % O2, bei Messung nach der in Anhang III Nummer 4 Buchstabe a Ziffer i Punkt 1 beschriebenen Methode;
- b)
- Richtwert für die Staubemissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 10 mg/m3, bezogen auf 13 % O2, bei Messung nach der in Anhang III Nummer 4 Buchstabe a Ziffer i Punkt 1 beschriebenen Methode.
- 3.
- Spezifische Richtwerte für die Emissionen gasförmiger organischer Verbindungen (OGC) von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten:
- a)
- Richtwert für die OGC-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer sowie von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, und von Herden: 30 mg/m3 bei 13 % O2;
- b)
- Richtwert für die OGC-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 10 mg/m3 bei 13 % O2.
- 4.
- Spezifische Richtwerte für die Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) von Einzelraumheizgeräten:
- a)
- Richtwert für die CO-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer sowie von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, und von Herden: 500 mg/m3 bei 13 % O2;
- b)
- Richtwert für die CO-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 250 mg/m3 bei 13 % O2.
- 5.
- Spezifische Richtwerte für die Stickoxid-Emissionen (NOx) von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten:
- a)
- Richtwert für die NOx-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener oder geschlossener Brennkammer und von Herden: 50 mg/m3 bei 13 % O2.
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