ANHANG V VO (EU) 2015/1185

Unverbindliche Richtwerte gemäß Artikel 6

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung wurden für die beste, auf dem Markt für Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte verfügbare Technik folgende Werte für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad sowie für die Emissionen von Staub, Kohlenmonoxid, gasförmigen organischen Verbindungen und Stickoxiden ermittelt. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung wurde kein Festbrennstoff-Einzelraumheizgerät ermittelt, das alle unter den Nummern 1 bis 5 angegebenen Richtwerte erreicht. Mehrere Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte wiesen jedoch einen oder mehrere dieser Werte auf:
1.
Spezifische Richtwerte für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten:

a)
Richtwert für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer: 47 %;
b)
Richtwert für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 86 %;
c)
Richtwert für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 94 %;
d)
Richtwert für den Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von Herden, die mit festen Brennstoffen betrieben werden: 75 %.

2.
Spezifische Richtwerte für die Staubemissionen (PM) von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten:

a)
Richtwert für die Staubemissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer sowie von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, und von Herden: 20 mg/m3, bezogen auf 13 % O2, bei Messung nach der in Anhang III Nummer 4 Buchstabe a Ziffer i Punkt 1 beschriebenen Methode;
b)
Richtwert für die Staubemissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 10 mg/m3, bezogen auf 13 % O2, bei Messung nach der in Anhang III Nummer 4 Buchstabe a Ziffer i Punkt 1 beschriebenen Methode.

3.
Spezifische Richtwerte für die Emissionen gasförmiger organischer Verbindungen (OGC) von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten:

a)
Richtwert für die OGC-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer sowie von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, und von Herden: 30 mg/m3 bei 13 % O2;
b)
Richtwert für die OGC-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 10 mg/m3 bei 13 % O2.

4.
Spezifische Richtwerte für die Kohlenmonoxid-Emissionen (CO) von Einzelraumheizgeräten:

a)
Richtwert für die CO-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener Brennkammer sowie von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, und von Herden: 500 mg/m3 bei 13 % O2;
b)
Richtwert für die CO-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden: 250 mg/m3 bei 13 % O2.

5.
Spezifische Richtwerte für die Stickoxid-Emissionen (NOx) von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten:

a)
Richtwert für die NOx-Emissionen von Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit offener oder geschlossener Brennkammer und von Herden: 50 mg/m3 bei 13 % O2.

Aus den Richtwerten der Nummern 1 bis 5 lässt sich nicht notwendigerweise schließen, dass eine Kombination dieser Werte von einem einzelnen Festbrennstoff-Einzelraumheizgerät erreicht werden kann. Bei Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die nicht mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, weist beispielsweise ein vorhandenes Modell mit einem Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von 83 %, Staubemissionen von 33 mg/m3 bei 13 % O2, Emissionen von gasförmigen organischen Verbindungen von 69 mg/m3 bei 13 % O2, Kohlenmonoxid-Emissionen von 1125 mg/m3 bei 13 % O2 und Stickoxid-Emissionen von 115 mg/m3 bei 13 % O2 eine gute Kombination von Werten auf. Bei Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräten mit geschlossener Brennkammer, die mit Pressholz in Form von Pellets betrieben werden, weist beispielsweise ein vorhandenes Modell mit einem Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von 91 %, Staubemissionen von 22 mg/m3 bei 13 % O2, Emissionen von gasförmigen organischen Verbindungen von 6 mg/m3 bei 13 % O2, Kohlenmonoxid-Emissionen von 312 mg/m3 bei 13 % O2 und Stickoxid-Emissionen von 121 mg/m3 bei 13 % O2 eine gute Kombination von Werten auf. Bei Herden weist beispielsweise ein vorhandenes Modell mit einem Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von 78 %, Staubemissionen von 38 mg/m3 bei 13 % O2, Emissionen von gasförmigen organischen Verbindungen von 66 mg/m3 bei 13 % O2, Kohlenmonoxid-Emissionen von 1375 mg/m3 bei 13 % O2 und Stickoxid-Emissionen von 71 mg/m3 bei 13 % O2 eine gute Kombination von Werten auf.

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