ANHANG VI VO (EU) 2015/1187
Informationen, die in Fällen bereitzustellen sind, in denen nicht davon auszugehen ist, dass die Endnutzer das Gerät ausgestellt sehen, außer im Internet
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1.
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FESTBRENNSTOFFKESSEL
1.1. Die in Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:- a)
- die Energieeffizienzklasse des Modells, ermittelt gemäß Anhang II;
- b)
- die Nennwärmeleistung in kW, auf die nächste ganze Zahl gerundet;
- c)
- der Energieeffizienzindex, gemäß Anhang IX berechnet und auf die nächste ganze Zahl gerundet;
- d)
- bei Festbrennstoffkesseln mit Kraft-Wärme-Kopplung der elektrische Wirkungsgrad in %, auf die nächste ganze Zahl gerundet.
1.2. Schrifttyp und -größe aller unter Nummer 1.1 genannten Angaben müssen gut lesbar sein.
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2.
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VERBUNDANLAGEN AUS EINEM FESTBRENNSTOFFKESSEL, ZUSATZHEIZGERÄTEN, TEMPERATURREGLERN UND SOLAREINRICHTUNGEN
2.1. Die in Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b genannten Informationen sind in der folgenden Reihenfolge anzugeben:- a)
- die Energieeffizienzklasse des Modells, ermittelt gemäß Anhang II;
- b)
- der Energieeffizienzindex, auf die nächste ganze Zahl gerundet;
- c)
- die in Anhang IV Abbildung 1 bzw. Abbildung 2 aufgeführten Angaben.
2.2. Schrifttyp und -größe aller unter Nummer 2.1 genannten Angaben müssen gut lesbar sein.
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