Artikel 10 VO (EU) 2015/1222

Laufender Betrieb der einheitlichen Day-Ahead- und der einheitlichen Intraday-Marktkopplung

Die ÜNB und NEMOs organisieren gemeinsam den laufenden Betrieb der einheitlichen Day-Ahead- und der einheitlichen Intraday-Marktkopplung. Sie veranstalten regelmäßig Sitzungen, um operative Fragen zu erörtern und zu entscheiden. Die ÜNB und NEMOs laden die Agentur und die Kommission als Beobachter zu diesen Sitzungen ein und veröffentlichen Kurzprotokolle der Sitzungen.

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