Artikel 14 VO (EU) 2015/1222

Zeitbereiche für die Kapazitätsberechnung

1. Alle ÜNB berechnen die zonenübergreifende Kapazität für mindestens die folgenden Zeitbereiche:

a)
Day-Ahead (vortägig) für den Day-Ahead-Markt;
b)
Intraday (untertägig) für den Intraday-Markt.

2. Für den Day-Ahead-Marktzeitbereich wird die zonenübergreifende Kapazität je Day-Ahead-Marktzeiteinheit einzeln berechnet. Für den Intraday-Marktzeitbereich wird die zonenübergreifende Kapazität je verbleibende Intraday-Marktzeiteinheit einzeln berechnet.

3. Für den Day-Ahead-Marktzeitbereich beruht die Kapazitätsberechnung auf den neuesten verfügbaren Informationen. Die Aktualisierung der Informationen für den Day-Ahead-Marktzeitbereich beginnt nicht vor 15.00 Uhr Marktzeit zwei Tage vor dem Tag der Lieferung.

4. In jeder Kapazitätsberechnungsregion sorgen alle ÜNB dafür, dass die zonenübergreifende Kapazität innerhalb des Intraday-Marktzeitbereichs auf der Grundlage der neuesten verfügbaren Informationen neu berechnet wird. Bei der Häufigkeit dieser Neuberechnung werden die Effizienz und Betriebssicherheit berücksichtigt.

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