Artikel 1 VO (EU) 2015/1315

Die in Anhang IIB Tabelle I der Verordnung (EU) 2015/104 festgesetzte Höchstanzahl Tage auf See, an denen Spanien einem Schiff unter seiner Flagge, das reguliertes Fanggerät an Bord mitführt oder einsetzt und das keinen Sonderbedingungen unterliegt, den Aufenthalt in den ICES-Divisionen VIIIc und IXa mit Ausnahme des Golfs von Cádiz gestatten darf, wird auf 117 Tage pro Jahr angehoben.

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