Artikel 1 VO (EU) 2015/1368

Gegenstand

In dieser Verordnung sind die Durchführungsvorschriften zur Beihilfe der Union für die nationalen Programme für den Bienenzuchtsektor gemäß Artikel 55 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (im Folgenden „Imkereiprogramme” ) festgelegt.

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