Artikel 13 VO (EU) 2015/1368

Veröffentlichung aggregierter Daten

Die Kommission veröffentlicht auf ihrer Website aggregierte Daten

a)
zur Anzahl der gemäß Artikel 11 mitgeteilten Bienenstöcke;
b)
zu den gemäß Artikel 10 vorgelegten jährlichen Durchführungsberichten;
c)
zu der unter Nummer 3 des Anhangs angeführten Studie über die Erzeugungs- und Vermarktungsstruktur des Bienenzuchtsektors, die Bestandteil des gemäß Artikel 3 mitgeteilten Imkereiprogramms ist.

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