Artikel 14 VO (EU) 2015/1375

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(1) In der Muster-Gesundheitsbescheinigung für den Handel mit lebenden Hausschweinen innerhalb der Union in Anhang F Muster 2 der Richtlinie 64/432/EWG trägt der amtliche Tierarzt ein, dass der Ursprungsbetrieb gemäß Artikel 8 der vorliegenden Verordnung amtlich als Betrieb anerkannt ist, der kontrollierte Haltungsbedingungen anwendet.

(2) In der Muster-Gesundheitsbescheinigung für Einfuhren von Hausschweinen in Anhang I Teil 2 Muster „POR-X” und „POR-Y” der Verordnung (EU) Nr. 206/2010 trägt der amtliche Tierarzt ein, dass der Ursprungsbetrieb von der zuständigen Behörde eines Drittlands amtlich als Betrieb anerkannt ist, der kontrollierte Haltungsbedingungen anwendet, die denjenigen in Anhang IV der vorliegenden Verordnung gleichwertig sind.

(3) In der Veterinärbescheinigung gemäß den Mustern „POR” in Anhang II Teil 2 der Verordnung (EU) Nr. 206/2010, die Sendungen mit Fleisch begleitet, das aus Drittländern in die Union eingeführt werden soll, bescheinigt der amtliche Tierarzt die Genusstauglichkeit in Bezug auf die Trichinenuntersuchung, die gemäß Artikel 13 der vorliegenden Verordnung im Ursprungsdrittland des Fleisches durchgeführt wurde.

(4) In der Tiergesundheits- und Genusstauglichkeitsbescheinigung gemäß dem Muster in Anhang II der Entscheidung 2000/572/EG, die Sendungen mit Fleisch begleitet, das aus Drittländern in die Union eingeführt werden soll, bescheinigt der amtliche Tierarzt die Genusstauglichkeit in Bezug auf die Trichinenuntersuchung, die gemäß Artikel 13 der vorliegenden Verordnung im Ursprungsdrittland des Fleisches durchgeführt wurde.

(5) In der Tiergesundheits- und Genusstauglichkeitsbescheinigung gemäß dem Muster in Anhang III der Entscheidung 2007/777/EG, die Sendungen mit bestimmten Fleischerzeugnissen und behandelten Mägen, Blasen und Därmen begleitet, die zur Einfuhr aus einem Drittland in die Union bestimmt sind, bescheinigt der amtliche Tierarzt die Genusstauglichkeit in Bezug auf die Trichinenuntersuchung, die gemäß Artikel 13 der vorliegenden Verordnung im Ursprungsdrittland des Fleisches durchgeführt wurde.

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