ANHANG VII VO (EU) 2015/1375

Drittländer oder Drittlandsgebiete, die die Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 13 Absatz 2 anwenden

ISO-Ländercode Drittland oder Drittlandsgebiete Anmerkungen
GB Vereinigtes Königreich(*) Anwendung der Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 3 Absätze 2 und 3

Fußnote(n):

(*)

Im Einklang mit dem Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und insbesondere nach Artikel 5 Absatz 4 des Protokolls zu Irland/Nordirland in Verbindung mit Anhang 2 dieses Protokolls gelten für die Zwecke dieses Anhangs Bezugnahmen auf das Vereinigte Königreich nicht für Nordirland.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.