Artikel 2 VO (EU) 2015/1386

Muster für die Prüfstrategie, den Bestätigungsvermerk und den jährlichen Kontrollbericht

(1) Die Prüfstrategie gemäß Artikel 34 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 wird im Einklang mit dem Muster aus Anhang II der vorliegenden Verordnung festgelegt.

(2) Der Bestätigungsvermerk gemäß Artikel 34 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 wird im Einklang mit dem Muster aus Anhang III der vorliegenden Verordnung erstellt.

(3) Der jährliche Kontrollbericht gemäß Artikel 34 Absatz 5 Unterabsatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 223/2014 wird im Einklang mit dem Muster aus Anhang IV der vorliegenden Verordnung erstellt.

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