Schlussformel (nicht amtlich) VO (EU) 2015/139

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 27. Januar 2015

Für die Kommission,

im Namen des Präsidenten,

Jerzy Plewa

Generaldirektor für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.