Präambel VO (EU) 2015/1396
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates(1), insbesondere auf Artikel 78 Absatz 3,
nach Anhörung des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Mit der Richtlinie 2007/6/EG der Kommission(2) wurde Bacillus subtilis (Cohn 1872), Stamm QST 713, identisch mit Stamm AQ 713, (im Folgenden Bacillus subtilis) als Wirkstoff zur Verwendung als Fungizid in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates(3) aufgenommen.
- (2)
- Wirkstoffe, die in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen wurden, gelten als gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 genehmigt und sind in Teil A des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission(4) aufgeführt.
- (3)
- Am 22. Januar 2015 teilten die Niederlande der Kommission mit, dass der Unternehmer, der um Aufnahme von Bacillus subtilis in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG ersucht hatte, die Ausweitung der Anwendungsbedingungen für den Stoff auf die Verwendung als Bakterizid gegen Erwinia amylovora (Feuerbrand) beantragt, welche in der Liste in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG fälschlicherweise ausgelassen worden war.
- (4)
- Die Niederlande haben diesen Antrag für begründet erachtet.
- (5)
- Die Verwendung als Bakterizid wurde ferner bereits im Zuge der Genehmigung des Wirkstoffs Bacillus subtilis bewertet und auch im Beurteilungsbericht behandelt.
- (6)
- Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1.
- (2)
Richtlinie 2007/6/EG der Kommission vom 14. Februar 2007 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme der Wirkstoffe Metrafenon, Bacillus subtilis, Spinosad and Thiamethoxam (ABl. L 43 vom 15.2.2007, S. 13).
- (3)
Richtlinie 91/414/EWG des Rates vom 15. Juli 1991 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (ABl. L 230 vom 19.8.1991, S. 1).
- (4)
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 der Kommission vom 25. Mai 2011 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Liste zugelassener Wirkstoffe (ABl. L 153 vom 11.6.2011, S. 1).
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