ANHANG VO (EU) 2015/1486

Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Rückstandshöchstgehalte Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Farbstoffe: ii) Stoffe, die bei Verfütterung an Tiere Lebensmitteln tierischen Ursprungs Farbe geben
2a161g Canthaxanthin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Canthaxanthin

Triphenylphosphinoxid (TPPO) ≤ 100 mg/kg

Dichlormethan ≤ 600 mg/kg

Charakterisierung des Wirkstoffs

Canthaxanthin

C40H52O2

CAS-Nummer: 514-78-3

Canthaxanthin, in fester Form, durch chemische Synthese hergestellt.

Reinheit:

Assay: mindestens 96 %

Carotinoide außer Canthaxanthin:

höchstens 5 % der Farbstoffe insgesamt

Analysemethode (1)

Zur Quantifizierung von Canthaxanthin im Futtermittelzusatzstoff: Spektrofotometrie bei 426 nm.

Zur Quantifizierung von Canthaxanthin in Vormischungen und Futtermitteln: Normalphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatografie in Verbindung mit VIS-Detektion (NP-HPLC-VIS, 466 nm)

Masthühner und Mastgeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung 25
1.
Canthaxanthin darf in Verkehr gebracht und als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung verwendet werden.
2.
Die Mischung dieses Zusatzstoffs mit anderen Zusatzstoffen, die Canthaxanthin und andere Carotinoide enthalten, ist zulässig, sofern die Gesamtkonzentration der Mischung 80 mg Carotinoide insgesamt/kg Alleinfuttermittel nicht übersteigt.
3.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Augen-, Haut- und Atemschutz, zu verwenden.

Geflügel 15 mg Canthaxanthin/kg Leber (feuchtes Gewebe) und 2,5 mg Canthaxanthin/kg Haut/Fett (feuchtes Gewebe)

Legegeflügel 30 mg Canthaxanthin/kg Eigelb (feuchtes Gewebe)

23.9.2025
Legegeflügel und Junggeflügel für Legezwecke 8
2a161gi Canthaxanthin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung mit mindestens 10 % Canthaxanthin

Dichlormethan ≤ 80 mg/kg

Charakterisierung des Wirkstoffs

Canthaxanthin, in fester Form, hergestellt mit Yarrowia lipolytica CBS 146148.

C40H52O2

CAS-Nummer: 514-78-3

Reinheit:

Assay: mindestens 96 % der Farbstoffe insgesamt (ausgedrückt als Canthaxanthin)

Carotinoide außer Canthaxanthin:

höchstens 5 % der Farbstoffe insgesamt

Analysemethode (1)

Zur Quantifizierung von Canthaxanthin im Futtermittelzusatzstoff: Spektrofotometrie bei 426 nm.

Zur Quantifizierung von Canthaxanthin in Vormischungen und Futtermitteln: Normalphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatografie in Verbindung mit VIS-Detektion (NP-HPLC-VIS, 466 nm)

Masthühner und Mastgeflügelarten von geringerer wirtschaftlicher Bedeutung 25
1.
Die Mischung dieses Zusatzstoffs mit anderen Zusatzstoffen, die Canthaxanthin und andere Carotinoide enthalten, ist zulässig, sofern die Gesamtkonzentration der Mischung 80 mg Carotinoide insgesamt/kg Alleinfuttermittel nicht übersteigt.
2.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Augen-, Haut- und Atemschutz, zu verwenden.

Geflügel 15 mg Canthaxanthin/kg Leber (feuchtes Gewebe) und 2,5 mg Canthaxanthin/kg Haut/Fett (feuchtes Gewebe)

Legegeflügel 30 mg Canthaxanthin/kg Eigelb (feuchtes Gewebe)

23.9.2025
Legegeflügel und Junggeflügel für Legezwecke 8
Kennnummer des Zusatzstoffs Zusatzstoff Zusammensetzung, chemische Bezeichnung, Beschreibung, Analysemethode Tierart oder Tierkategorie Höchstalter Mindestgehalt Höchstgehalt Sonstige Bestimmungen Rückstandshöchstgehalte Geltungsdauer der Zulassung
mg Wirkstoff/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %
Kategorie: sensorische Zusatzstoffe. Funktionsgruppe: Farbstoffe: iii) Stoffe, die die Farbe von Zierfischen und -vögeln positiv beeinflussen
2a161g Canthaxanthin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Canthaxanthin

Triphenylphosphinoxid (TPPO) ≤ 100 mg/kg

Dichlormethan ≤ 600 mg/kg

Charakterisierung des Wirkstoffs

Canthaxanthin

C40H52O2

CAS-Nummer: 514-78-3

Canthaxanthin, in fester Form, durch chemische Synthese hergestellt.

Reinheit:

Assay: mindestens 96 %

Carotinoide außer Canthaxanthin:

höchstens 5 % der Farbstoffe insgesamt

Analysemethode (2)

Zur Quantifizierung von Canthaxanthin im Futtermittelzusatzstoff: Spektrofotometrie bei 426 nm.

Zur Quantifizierung von Canthaxanthin in Vormischungen und Futtermitteln: Normalphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatografie in Verbindung mit VIS-Detektion (NP-HPLC-VIS, 466 nm)

Zierfische und -vögel, außer Hennen für die Aufzucht von Ziervögeln 100
1.
Canthaxanthin darf in Verkehr gebracht und als Zusatzstoff in Form einer Zubereitung verwendet werden.
2.
Die Mischung dieses Zusatzstoffs mit anderen Zusatzstoffen, die Canthaxanthin und andere Carotinoide enthalten, ist zulässig, sofern die Gesamtkonzentration der Mischung 100 mg Carotinoide insgesamt/kg Alleinfuttermittel nicht übersteigt.
3.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Augen-, Haut- und Atemschutz, zu verwenden.
23.9.2025
Hennen für die Aufzucht von Ziervögeln 8
2a161gi Canthaxanthin

Zusammensetzung des Zusatzstoffs

Zubereitung mit mindestens 10 % Canthaxanthin

Dichlormethan ≤ 80 mg/kg

Charakterisierung des Wirkstoffs

Canthaxanthin, in fester Form, hergestellt mit Yarrowia lipolytica CBS 146148.

C40H52O2

CAS-Nummer: 514-78-3

Reinheit:

Assay: mindestens 96 % der Farbstoffe insgesamt (ausgedrückt als Canthaxanthin)

Carotinoide außer Canthaxanthin:

höchstens 5 % der Farbstoffe insgesamt

Analysemethode (2)

Zur Quantifizierung von Canthaxanthin im Futtermittelzusatzstoff: Spektrofotometrie bei 426 nm.

Zur Quantifizierung von Canthaxanthin in Vormischungen und Futtermitteln: Normalphasen-Hochleistungsflüssigkeitschromatografie in Verbindung mit VIS-Detektion (NP-HPLC-VIS, 466 nm)

Zierfische und -vögel, außer Hennen für die Aufzucht von Ziervögeln 100
1.
Die Mischung dieses Zusatzstoffs mit anderen Zusatzstoffen, die Canthaxanthin und andere Carotinoide enthalten, ist zulässig, sofern die Gesamtkonzentration der Mischung 100 mg Carotinoide insgesamt/kg Alleinfuttermittel nicht übersteigt.
2.
Die Futtermittelunternehmer müssen für die Verwender des Zusatzstoffs und der Vormischungen operative Verfahren und organisatorische Maßnahmen festlegen, um potenzielle Risiken aufgrund der Verwendung zu vermeiden. Können diese Risiken durch solche Verfahren und Maßnahmen nicht beseitigt werden, so sind Zusatzstoff und Vormischungen mit persönlicher Schutzausrüstung, einschließlich Augen-, Haut- und Atemschutz, zu verwenden.
23.9.2025
Hennen für die Aufzucht von Ziervögeln 8

Fußnote(n):

(1)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

(2)

Nähere Informationen zu den Analysemethoden siehe Website des Referenzlabors unter https://joint-research-centre.ec.europa.eu/eurl-fa-eurl-feed-additives/eurl-fa-authorisation/eurl-fa-evaluation-reports_en.

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