ANHANG VO (EU) 2015/1494
In Anhang XVII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 wird in Spalte 2, Eintrag 5, Absatz 4 folgender Punkt eingefügt:
- c)
- Erdgas, das zur Verbrauchernutzung in Verkehr gebracht wird, unter der Voraussetzung, dass die Benzolkonzentration unter einem Wert von 0,1 Vol.- % bleibt.
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