Artikel 7 VO (EU) 2015/1588

Beratender Ausschuss für staatliche Beihilfen

Der Beratende Ausschuss für staatliche Beihilfen, (im Folgenden „Ausschuss” ), wird eingesetzt. Er setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen, und ein Vertreter der Kommission führt den Vorsitz.

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