Artikel 7 VO (EU) 2015/1588
Beratender Ausschuss für staatliche Beihilfen
Der Beratende Ausschuss für staatliche Beihilfen, (im Folgenden „Ausschuss” ), wird eingesetzt. Er setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen, und ein Vertreter der Kommission führt den Vorsitz.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.