ANHANG VO (EU) 2015/1723
Warenbezeichnung | Einreihung (KN-Code) | Gründe |
---|---|---|
(1) | (2) | (3) |
|
28419085 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 zu Kapitel 28 und nach dem Wortlaut der KN-Codes 2841, 284190 und 28419085. Das Erzeugnis wird durch eine chemische Reaktion durch Verschmelzen der Ausgangsmaterialien in einem Drehrohrofen gewonnen. Es handelt sich um eine stöchiometrische (chemisch einheitliche) Verbindung, bei der die Anzahl der Atome der beteiligten Elemente als Verhältnis kleiner ganzer Zahlen ausgedrückt werden kann. Das Erzeugnis ist weder ein mineralischer Rohstoff noch ein Erz und kann daher nicht in Kapitel 25 oder 26 eingereiht werden. Erzeugnisse in Form von unregelmäßigen Körnern, Brocken oder Pulver sind das Ausgangsmaterial für die Herstellung von Erzeugnissen der Position 6815. Eine Einreihung in Position 6815 ist ausgeschlossen, weil es sich bei den Erzeugnissen weder um Fertigerzeugnisse noch um Halbzeug handelt. Das Erzeugnis entspricht wegen seiner stöchiometrischen Zusammensetzung der Anmerkung 1 Buchstabe a zu Kapitel 28, wonach zu diesem Kapitel nur chemisch einheitliche Verbindungen gehören (d. h. solche mit stöchiometrischer Zusammensetzung). Als ein chemisch einheitliches Erzeugnis ist Spinell nach seiner chemischen Zusammensetzung als anorganisches chemisches Erzeugnis des Kapitels 28 einzureihen. Das Erzeugnis ist daher in den KN-Code 28419085 als andere Salze der Säuren der Metalloxide und Metallperoxide einzureihen. |
|
38249096 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3824, 382490 und 38249096. Das Erzeugnis wird durch eine chemische Reaktion durch Verschmelzen der Ausgangsmaterialien in einem Drehrohrofen gewonnen. Das Erzeugnis ist weder ein mineralischer Rohstoff noch ein Erz und kann daher nicht in Kapitel 25 oder 26 eingereiht werden. Das Erzeugnis entspricht wegen seiner nichtstöchiometrischen Zusammensetzung nicht der Anmerkung 1 Buchstabe a zu Kapitel 28, wonach zu diesem Kapitel nur chemisch einheitliche Verbindungen gehören (d. h. solche mit stöchiometrischer Zusammensetzung), und es gehört daher nicht zu Kapitel 28. Erzeugnisse in Form von unregelmäßigen Körnern, Brocken oder Pulver sind das Ausgangsmaterial für die Herstellung von Erzeugnissen der Position 6815. Sie werden nicht in Position 6815 eingereiht, weil es sich weder um Fertigerzeugnisse noch um Halbzeug handelt. Die Ware ist daher in den KN-Code 38249096 als andere chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen, einzureihen. |
|
38249096 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3824, 382490 und 38249096. Das Erzeugnis wird durch eine chemische Reaktion durch Verschmelzen der Ausgangsmaterialien in einem Lichtbogenofen gewonnen. Das Erzeugnis ist weder ein mineralischer Rohstoff noch ein Erz und kann daher nicht in Kapitel 25 oder 26 eingereiht werden. Das Erzeugnis entspricht wegen seiner nichtstöchiometrischen Zusammensetzung nicht der Anmerkung 1 Buchstabe a zu Kapitel 28, wonach zu diesem Kapitel nur chemisch einheitliche Verbindungen gehören (d. h. solche mit stöchiometrischer Zusammensetzung), und es gehört daher nicht zu Kapitel 28. Erzeugnisse in Form von unregelmäßigen Körnern, Brocken oder Pulver sind das Ausgangsmaterial für die Herstellung von Erzeugnissen der Position 6815. Sie werden nicht in Position 6815 eingereiht, weil es sich weder um Fertigerzeugnisse noch um Halbzeug handelt. Die Ware ist daher in den KN-Code 38249096 als andere chemische Erzeugnisse oder Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien, anderweit weder genannt noch inbegriffen, einzureihen. |
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.