ANHANG VO (EU) 2015/1725
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 erhält die Definition im Eintrag für „E 243 Ethyllaurylarginat” folgende Fassung:
Begriffsbestimmung | Ethyllaurylarginat wird durch Veresterung von Arginin mit Ethanol synthetisiert, der daraus resultierende Ester wird anschließend in wässrigen Medien bei einer kontrollierten Temperatur zwischen 10 und 15 °C und einem pH-Wert zwischen 6,7 und 6,9 mit Laurylchlorid umgesetzt. Das daraus resultierende Ethyllaurylarginat wird als Hydrochloridsalz zurückgewonnen, das gefiltert und getrocknet wird. |
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