Präambel VO (EU) 2015/1797
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 215,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2015/1764 des Rates vom 1. Oktober 2015 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren(1),
auf gemeinsamen Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Am 31. Juli 2014 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 833/2014(2) angenommen.
- (2)
- Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 wurde am 8. September und am 4. Dezember 2014 durch die Verordnungen (EU) Nr. 960/2014(3) und (EU) Nr. 1290/2014(4) des Rates geändert.
- (3)
- Am 1. Oktober 2015 nahm der Rat den Beschluss (GASP) 2015/1764 an, um bestimmte Tätigkeiten in Bezug auf bestimmte in der Gemeinsamen Militärgüterliste der Europäischen Union genannte Pyrotechnika zuzulassen, die zur Verwendung für Trägersysteme, die von Raketenstartdiensten der Mitgliedstaaten oder in Mitgliedstaaten ansässigen Raketenstartdiensten betrieben werden, zur Verwendung für Starts im Rahmen von Raumfahrtprogrammen der Union, ihrer Mitgliedstaaten oder der Europäischen Weltraumorganisation oder zur Betankung von Satelliten durch in Mitgliedstaaten ansässige Satellitenhersteller erforderlich sind.
- (4)
- Einige dieser Änderungen fallen in den Geltungsbereich des Vertrags, und daher sind für ihre Umsetzung, insbesondere zur Gewährleistung ihrer einheitlichen Anwendung in allen Mitgliedstaaten, Rechtsvorschriften auf Ebene der Union erforderlich.
- (5)
- Die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 257 vom 2.10.2015, S. 42.
- (2)
Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 229 vom 31.7.2014, S. 1).
- (3)
Verordnung (EU) Nr. 960/2014 des Rates vom 8. September 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (ABl. L 271 vom 12.9.2014, S. 3).
- (4)
Verordnung (EU) Nr. 1290/2014 des Rates vom 4. Dezember 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 960/2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (ABl. L 349 vom 5.12.2014, S. 20).
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