ANHANG VO (EU) 2015/1799

Warenbezeichnung Einreihung (KN-Code) Gründe
(1) (2) (3)

Eine Ware in Form von Pulver, in Aufmachungen für den Einzelverkauf in einem Kunststoffbehälter mit 300 g. Die empfohlene Tagesdosis (10 g) besteht aus (in mg):

Aminosäuren (Mischung von Arginin und Citrullin)
5200
Vitamin C (als Ascorbinsäure)
500
L-Taurin
300
Vitamin E (als D-α-Tocopherylacetat)
90
α-Liponsäure
10
Folsäure
0,4
Zitronenmelisseextrakt
50
Calcium (als CaCO3)
66

Die Ware enthält daneben geringe Mengen von Zitronensäure, Sucralose und Siliciumdioxid.

Laut Etikett handelt es sich bei der Ware um ein Nahrungsergänzungsmittel für den menschlichen Verzehr, das der Erhaltung der Gesundheit und des Wohlbefindens dient.

Die empfohlene Tagesdosis beträgt 10 g (zwei Löffel).

21069092

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Zusätzlichen Anmerkung 1a zu Kapitel 30 und nach dem Wortlaut der KN-Codes 2106, 210690 und 21069092.

Die Ware ist eine als Nahrungsergänzungsmittel aufgemachte Zubereitung, die Vitamine und Aminosäuren enthält.

Das Produkt ist nicht für die Diagnose, Therapie, Heilung oder Prophylaxe im Sinne der Position 3004 vorgesehen. Auch wenn der Gehalt an den Vitaminen C und E deutlich über der empfohlenen Tagesdosis liegt, erfüllt die Ware nicht die Anforderungen der Zusätzlichen Anmerkung 1a zu Kapitel 30. Daher ist eine Einreihung in KN-Code 3004 ausgeschlossen.

Da die Verpackung der Ware die Angabe trägt, dass die Ware allgemein der Erhaltung der Gesundheit und des Wohlbefindens dient, ist die Ware eine Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2106 Absatz 2 Nummer 16).

Die Ware ist daher als andere Lebensmittelzubereitung in den KN-Code 21069092 einzureihen.

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