ANHANG VO (EU) 2015/1800
Warenbezeichnung |
Einreihung (KN-Code) |
Begründung |
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Ein tragbares elektronisches Gerät mit Abmessungen von 7 × 60 × 110 mm und einem Gewicht von 100 g, bestehend aus den folgenden wesentlichen Komponenten in einem einzigen Gehäuse aus Kunststoff:
Es ist mit folgenden Schnittstellen ausgestattet:
Mit dem Gerät kann der Nutzer unter anderem eine Verbindung zum Internet herstellen, Software-Anwendungen herunterladen, ausführen und ändern, E-Mails empfangen und versenden, Spiele spielen, sowie Musik, Videos und Fotos herunterladen, aufzeichnen und wiedergeben. |
84713000 |
Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI, Anmerkung 5A zu Kapitel 84 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8471 und 84713000. Das Gerät ist dazu bestimmt, zwei oder mehrere verschiedene, sich abwechselnde oder ergänzende Funktionen im Sinne der Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI (Datenverarbeitung, Kommunikation über ein drahtloses Netzwerk, Ton- und Videoaufzeichnung sowie -wiedergabe, Aufnahme und Wiedergabe von Bildern und Videos) auszuführen. Aufgrund der objektiven Merkmale des Geräts, insbesondere seiner Fähigkeit, Programme herunterzuladen, zu speichern und zu ändern, ist seine Hauptfunktion die Datenverarbeitung (siehe auch die Tarifavise zum HS 847130 Nrn. 2, 3 und 4). Die übrigen Funktionen werden als zweitrangig angesehen. Daher ist das Gerät in den KN-Code 84713000 als tragbare automatische Datenverarbeitungsmaschine mit einem Gewicht von 10 kg oder weniger, mindestens aus einer Zentraleinheit, einer Tastatur und einem Bildschirm bestehend, einzureihen. |
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