ANHANG VO (EU) 2015/1832
Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert:
- a)
-
In der Lebensmittelkategorie 14.1.4 „Aromatisierte Getränke” erhält der Eintrag „Gruppe I — Zusatzstoffe” folgende Fassung:
Gruppe I Zusatzstoffe E 420, E 421, E 953, E 965, E 966 und E 967 sind nicht zulässig.
E 968 ist außer in den in dieser Lebensmittelkategorie ausdrücklich vorgesehenen Fällen nicht zulässig.
- b)
-
In der Lebensmittelkategorie 14.1.4 „Aromatisierte Getränke” wird nach dem Eintrag für E 962 folgender Eintrag eingefügt:
E 968 Erythrit 16000 Nur in brennwertverminderten oder ohne Zuckerzusatz hergestellten Produkten, nur als Geschmacksverstärker
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.