ANHANG VO (EU) 2015/1832

Anhang II Teil E der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird wie folgt geändert:

a)
In der Lebensmittelkategorie 14.1.4 „Aromatisierte Getränke” erhält der Eintrag „Gruppe I — Zusatzstoffe” folgende Fassung:

Gruppe I Zusatzstoffe

E 420, E 421, E 953, E 965, E 966 und E 967 sind nicht zulässig.

E 968 ist außer in den in dieser Lebensmittelkategorie ausdrücklich vorgesehenen Fällen nicht zulässig.

b)
In der Lebensmittelkategorie 14.1.4 „Aromatisierte Getränke” wird nach dem Eintrag für E 962 folgender Eintrag eingefügt:

E 968 Erythrit 16000 Nur in brennwertverminderten oder ohne Zuckerzusatz hergestellten Produkten, nur als Geschmacksverstärker

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.