ANHANG VO (EU) 2015/184

Warenbezeichnung

Einreihung

(KN-Code)

Begründung
(1) (2) (3)

Siliciumdioxid (auch „Silicagel” genannt), in Form von kleinen durchsichtigen Kügelchen mit einem Durchmesser von 0,5 bis 1,5 mm, verpackt in wasserdampfdurchlässigen Papierbeuteln oder Kunststoffkapseln.

Die Ware nimmt Feuchtigkeit auf und ist dazu bestimmt, beispielsweise zum Schutz und zur Konservierung von Medikamenten oder zur Trockenhaltung von Waren bei deren Versand verwendet zu werden.

38249096

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 3824, 382490 und 38249096.

Eine Einreihung in die Position 2811 ist ausgeschlossen, da das in Papierbeuteln oder in Kunststoffkapseln verpackte Silicagel eher für bestimmte Verwendungszwecke als für den allgemeinen Gebrauch vorgesehen ist und somit nicht als isolierte chemisch einheitliche Verbindung des Kapitels 28 angesehen werden kann.

Die Ware ist daher als anderes chemisches Erzeugnis, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in den KN-Code 38249096 einzureihen.

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