Artikel 2 VO (EU) 2015/1844

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 1 Nummern 2 und 3 gelten jedoch ab dem Tag, an dem die Kommission eine Mitteilung über das Inkrafttreten der Doha-Änderung des Kyoto-Protokolls im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

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