ANHANG VO (EU) 2015/1850





Erläuterungen
Allgemeines:
In Druckbuchstaben auszufüllen
Feld 1: | Ausstellende Stelle | Name und Anschrift der anerkannten Stelle angeben, die die Bescheinigung ausstellt |
Feld 2: | Für die Zwecke des ausstellenden Landes | Platz für Anmerkungen des ausstellenden Landes. |
Feld 3: | Bescheinigungs-Nr. | Ausstellungsnummer der Bescheinigung angeben. |
Feld 4: | Land des Inverkehrbringens | Das Land angeben, in dem das Robbenerzeugnis voraussichtlich erstmals in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht wird |
Feld 5: | ISO-Code | Den Zwei-Buchstaben-Code für das in Feld 4 genannte Land angeben. |
Feld 6: | Verkehrsbezeichnung | Die Verkehrsbezeichnung des (der) Robbenerzeugnisses (-e) angeben. Die Beschreibung muss mit dem Eintrag in Feld 7 übereinstimmen. |
Feld 7: | Wissenschaftlicher Name | Die wissenschaftlichen Namen der Robbenarten angeben, von denen das Robbenerzeugnis stammt. Bei aus mehreren Arten bestehenden zusammengesetzten Erzeugnissen eine neue Zeile für jede Art verwenden. |
Feld 8: | HS-Position | Den vier- oder sechsstelligen Warencode des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren angeben. |
Feld 9: | Land der Erlegung | Das Land angeben, in dem die Robben in freier Wildbahn erlegt wurden. |
Feld 10: | ISO-Code | Den Zwei-Buchstaben-Code für das in Feld 9 genannte Land angeben. |
Feld 11: | Nettogewicht | Gesamtgewicht in kg angeben, definiert als Nettomasse der Robbenerzeugnisse ohne unmittelbare Umhüllung oder Verpackung, ausgenommen Stützen, Abstandshalter, Etiketten usw. |
Feld 12: | Zahl der Einheiten | Gegebenenfalls Zahl der Packstücke angeben. |
Feld 13: | Besondere Kennzeichen | Gegebenenfalls besondere Kennnummern angeben, wie z. B. Losnummer oder Nummer des Frachtbriefs. |
Feld 14: | Individuelle Kennung | Auf den Erzeugnissen selbst zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit aufgebrachte Kenncodes angeben. |
Feld 15: | Unterschrift und Stempel der ausstellenden Stelle | Dieses Feld ist vom bescheinigungsbefugten Beamten mit Angabe von Ort und Datum zu unterzeichnen und mit dem offiziellen Stempel der ausstellenden Stelle zu versehen. |
Feld 16: | Sichtvermerk der Zollstelle | Die Zollbehörde gibt für weitere Bezugnahmen die Nummer der Zollanmeldung an und fügt ihre Unterschrift und ihren Stempel an. |
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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.