ANHANG VO (EU) 2015/1850

Erläuterungen

Allgemeines:

In Druckbuchstaben auszufüllen

Feld 1: Ausstellende Stelle Name und Anschrift der anerkannten Stelle angeben, die die Bescheinigung ausstellt
Feld 2: Für die Zwecke des ausstellenden Landes Platz für Anmerkungen des ausstellenden Landes.
Feld 3: Bescheinigungs-Nr. Ausstellungsnummer der Bescheinigung angeben.
Feld 4: Land des Inverkehrbringens Das Land angeben, in dem das Robbenerzeugnis voraussichtlich erstmals in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht wird
Feld 5: ISO-Code Den Zwei-Buchstaben-Code für das in Feld 4 genannte Land angeben.
Feld 6: Verkehrsbezeichnung Die Verkehrsbezeichnung des (der) Robbenerzeugnisses (-e) angeben. Die Beschreibung muss mit dem Eintrag in Feld 7 übereinstimmen.
Feld 7: Wissenschaftlicher Name Die wissenschaftlichen Namen der Robbenarten angeben, von denen das Robbenerzeugnis stammt. Bei aus mehreren Arten bestehenden zusammengesetzten Erzeugnissen eine neue Zeile für jede Art verwenden.
Feld 8: HS-Position Den vier- oder sechsstelligen Warencode des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren angeben.
Feld 9: Land der Erlegung Das Land angeben, in dem die Robben in freier Wildbahn erlegt wurden.
Feld 10: ISO-Code Den Zwei-Buchstaben-Code für das in Feld 9 genannte Land angeben.
Feld 11: Nettogewicht Gesamtgewicht in kg angeben, definiert als Nettomasse der Robbenerzeugnisse ohne unmittelbare Umhüllung oder Verpackung, ausgenommen Stützen, Abstandshalter, Etiketten usw.
Feld 12: Zahl der Einheiten Gegebenenfalls Zahl der Packstücke angeben.
Feld 13: Besondere Kennzeichen Gegebenenfalls besondere Kennnummern angeben, wie z. B. Losnummer oder Nummer des Frachtbriefs.
Feld 14: Individuelle Kennung Auf den Erzeugnissen selbst zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit aufgebrachte Kenncodes angeben.
Feld 15: Unterschrift und Stempel der ausstellenden Stelle Dieses Feld ist vom bescheinigungsbefugten Beamten mit Angabe von Ort und Datum zu unterzeichnen und mit dem offiziellen Stempel der ausstellenden Stelle zu versehen.
Feld 16: Sichtvermerk der Zollstelle Die Zollbehörde gibt für weitere Bezugnahmen die Nummer der Zollanmeldung an und fügt ihre Unterschrift und ihren Stempel an.

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Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.