Präambel VO (EU) 2015/1932
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007(1), insbesondere auf Artikel 188 Absätze 1 und 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
- (1)
- Mit der Verordnung (EG) Nr. 1918/2006 der Kommission(2) wurde ein jährliches Zollkontingent für die Einfuhr von unbehandeltem Olivenöl der KN-Codes 15091010 und 15091090, das vollständig in Tunesien hergestellt wurde und aus diesem Land unmittelbar in die Union befördert wird, eröffnet.
- (2)
- Die Mengen, auf die sich die vom 1. Januar 2015 bis zum 4. August 2015 gestellten Einfuhrlizenzanträge beziehen, sind höher als die in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1918/2006 festgesetzte jährliche Menge von 56700 Tonnen. Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1371 der Kommission(3) wurde ein Zuteilungskoeffizient für die am 3. und 4. August 2015 beantragten Mengen festgesetzt und die Einreichung weiterer Anträge für den Monat August 2015 ausgesetzt. Die Einreichung weiterer Anträge ist bis zum Ende des laufenden Kontingentsjahres auszusetzen.
- (3)
- Um die Wirksamkeit der Maßnahme zu gewährleisten, sollte diese Verordnung am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten —
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Fußnote(n):
- (1)
ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671.
- (2)
Verordnung (EG) Nr. 1918/2006 der Kommission vom 20. Dezember 2006 zur Eröffnung und Verwaltung eines Zollkontingents für Olivenöl mit Ursprung in Tunesien (ABl. L 365 vom 21.12.2006, S. 84).
- (3)
Durchführungsverordnung (EU) 2015/1371 der Kommission vom 7. August 2015 zur Festsetzung des Zuteilungskoeffizienten für die Mengen, für die vom 3. bis zum 4. August 2015 im Rahmen des mit der Verordnung (EG) Nr. 1918/2006 eröffneten Zollkontingents für Olivenöl mit Ursprung in Tunesien Anträge auf Einfuhrlizenzen gestellt wurden, und zur Aussetzung der Einreichung von Anträgen auf solche Lizenzen für den Monat August 2015 (ABl. L 211 vom 8.8.2015, S. 32).
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.