Artikel 3 VO (EU) 2015/1962

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 146d Absatz 1 gilt jedoch ab dem 1. Januar 2016. Gemäß Artikel 11 der Verordnung (EU) 2015/812 gilt Anhang XXX Nummer 5 bezüglich schwerer Verstöße gegen die Verpflichtung zur Anlandung untermaßiger Fische ab dem 1. Januar 2017.

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