ANHANG I VO (EU) 2015/2

TEIL 1

Tabelle 1

Bestimmung der CRA und Beschreibung der Methodik

Diese Tabelle enthält die Elemente zur Bestimmung der meldenden Ratingagentur (CRA), einschließlich der gesetzlichen Kennung, Methodik, verwendeten Politik usw. Diese Tabelle enthält eine Zeile für jede meldende Ratingagentur.
Nr. Feldname Beschreibung Art Standard Anwendungsbereich
1 CRA-Kennung Code der meldenden Ratingagentur (CRA). Die Code-Kennung wird von der ESMA bei der Registrierung oder Zertifizierung vergeben. Obligatorisch. Technisch
2 LEI (globale Unternehmenskennung) der meldenden CRA LEI-Code der Ratingagentur, die die Datei übermittelt. Obligatorisch. ISO 17442 Öffentlich
3 Name der CRA Name der Ratingagentur. Entspricht dem Namen, den die Ratingagentur bei der Registrierung und allen anderen Beaufsichtigungsverfahren der ESMA angegeben hat. Falls ein Mitglied einer Gruppe von Ratingagenturen für die gesamte Gruppe Daten übermittelt, ist der Name der Gruppe anzugeben. Obligatorisch. Öffentlich
4 Beschreibung der CRA Kurzbeschreibung der Ratingagentur. Obligatorisch. Öffentlich
5 Methodik der CRA Beschreibung der Ratingmethodik der Ratingagentur. Die Ratingagentur kann spezifische Merkmale ihrer Ratingmethodik beschreiben. Obligatorisch. Öffentlich
6 Link zur Methodik-Website der CRA Link zur Website der Ratingagentur, die alle Informationen in Bezug auf die Methoden sowie Beschreibungen der Modelle und grundlegende Ratingannahmen enthält. Obligatorisch. Gültiger Verweis auf die Website. Öffentlich
7 Politik für angeforderte und nicht angeforderte Ratings Beschreibung der Politik der Ratingagentur für angeforderte und nicht angeforderte Ratings mit oder ohne Beteiligung. Gibt es mehr als eine Politik, ist anzugeben, auf welche Ratingtypen sie jeweils angewandt wird. Obligatorisch. Öffentlich
8 Politik für Ratings von Tochterunternehmen Beschreibung der Politik für die Meldung der Ratings von Tochterunternehmen.

Obligatorisch.

Anwendbar auf Ratingagenturen, die Unternehmensratings abgeben.

Öffentlich
9 Geografischer Umfang der Meldung Falls eine Ratingagentur einer Gruppe angehört, ist anzugeben, ob sie alle von der Gruppe abgegebenen Ratings meldet (weltweite Erfassung) oder nicht (nur EU- und übernommene Ratings). Falls die Erfassung nicht weltweit ist, wird dies von der Ratingagentur begründet. Für alle anderen Ratingagenturen sollte „Weltweit” ( „Y” ) gemeldet werden. Obligatorisch.

Y — Ja

N — Nein

Öffentlich
10 Grund für die nicht weltweite Erfassung Begründung, weshalb eine einer Gruppe angehörende Ratingagentur nicht alle Ratings der Gruppe meldet.

Obligatorisch.

Anwendbar, wenn „Geografischer Umfang der Meldung” = „N” .

Öffentlich
11 Ausfalldefinition Beschreibung der Ausfalldefinition der Ratingagentur. Obligatorisch. Öffentlich
12 Link zur Website Link zur Startseite der öffentlichen Website der Ratingagentur. Obligatorisch. Gültiger Verweis auf die Website. Öffentlich

Tabelle 2

Liste der Emittentenratingtypen

Diese Tabelle ist auszufüllen, wenn die Ratingagentur Emittentenratings abgibt. Die Tabelle enthält für jeden Ratingtyp, den die Ratingagentur auf Emittentenebene abgibt, eine Zeile.
Nr. Feldname Beschreibung Art Standard Anwendungsbereich
1 Kennung des Emittentenratingtyps Eindeutige Kennung für jede Art von Emittentenrating, die für ein bewertetes Unternehmen abgegeben werden kann.

Obligatorisch.

Anwendbar, wenn die Ratingagentur Emittentenratings abgibt.

Technisch
2 Name des Emittentenratingtyps Name der Emittentenratingkategorie. Obligatorisch. Technisch
3 Beschreibung des Emittentenratingtyps Beschreibung der bewerteten Schuldtitelkategorie. Obligatorisch. Technisch
4 Standard des Emittentenratingtyps Unterscheidung zwischen den Emittentenratingtypen: Haupt-Emittentenrating/weltweites Emittentenrating, Schuldtitelratingtyp (die verschiedenen Kategorien werden in Anhang I Teil 2 Tabelle 2 beschrieben) und alle sonstigen Ratings von Emittentenschuldtiteln. Obligatorisch.

IR — Haupt-Emittentenrating

DT — Schuldtitelrating

OT — Sonstige.

Technisch

Tabelle 3

Liste der Schuldtitelkategorien

Diese Tabelle ist auszufüllen, wenn die Ratingagentur Schuldtitelkategorien oder Schuldtitelemissionen/-instrumente bewertet (wie vorrangige unbesicherte Schuldtitel, nachrangige unbesicherte Schuldtitel). Die Tabelle enthält jeweils eine Zeile für jede Art von Schuldtitel.
Nr. Feldname Beschreibung Art Standard Anwendungsbereich
1 Kennung zur Klassifikation der bewerteten Schuldtitel Eindeutige Kennung für jede Schuldtitelkategorie, die zur Klassifikation von Emittentenschuldtitelkategorien oder Schuldtitelemissionen auf Unternehmens- und Länderebene verwendet wird.

Obligatorisch.

Anwendbar, wenn die Ratingagentur Unternehmens- oder Länderratings abgibt.

Technisch
2 Name der Klassifikation der bewerteten Schuldtitel Name der bewerteten Schuldtitelkategorie. Obligatorisch. Technisch
3 Beschreibung der Klassifikation der bewerteten Schuldtitel Beschreibung der bewerteten Schuldtitelkategorie. Obligatorisch. Technisch
4 Rang Angabe des Rangs der Schuldtitelklasse des bewerteten Emittenten oder der bewerteten Emission. Optional.

SEU — wenn der bewertete Emittentenschuldtitel oder die Emission zur Kategorie der vorrangigen unbesicherten Schuldtitel gehören

SEO — wenn der bewertete Emittentenschuldtitel oder die Emission zu einer anderen Kategorie von vorrangigen Schuldtiteln als SEU gehören

SB — wenn der Emittentenschuldtitel oder die Emission zu der Kategorie von nachrangigen Schuldtiteln gehören.

Technisch

Tabelle 4

Liste der Emissionen/Programmarten

Diese Tabelle ist auszufüllen, wenn die Ratingagentur Schuldtitelemissionen/Finanzinstrumente bewertet. Die Ratingagentur listet alle Emissionsarten oder Programme auf, unter denen die Schuldtitel ausgegeben werden (wie Schuldverschreibungen, mittelfristige Schuldverschreibungen, Anleihen, Commercial Papers). Die Tabelle enthält für jedes derartige Programm oder jede derartige Emissionsart jeweils eine Zeile.
Nr. Feldname Beschreibung Art Standard Anwendungsbereich
1 Kennung der Emissions-/Programmart Eindeutige Kennung für jede Emission bzw. jedes Programm zur Klassifizierung der Emissionsratings.

Obligatorisch.

Anwendbar, wenn die Ratingagentur Unternehmens- oder Länderratings abgibt.

Technisch
2 Name der Emissions-/Programmart Name der Emission oder des Programms. Obligatorisch. Technisch
3 Beschreibung der Emissions-/Programmart Beschreibung der Emission oder des Programms. Obligatorisch. Technisch

Tabelle 5

Liste der leitenden Analysten

Liste aller leitenden Analysten, die in der Union tätig sind. Wenn ein leitender Analyst in verschiedenen Zeiträumen (d.h. mit Unterbrechungen) als leitender Analyst tätig war, sollte er mehrfach in der Tabelle gemeldet werden: eine Zeile für jeden Bestellungszeitraum. Antritts- und Enddatum der Bestellung eines leitenden Analysten dürfen sich nicht überschneiden. Die Tabelle enthält eine Zeile für jeden leitenden Analysten und Bestellungszeitraum.
Nr. Feldname Beschreibung Art Standard Anwendungsbereich
1 Interne Kennung des leitenden Analysten Eindeutige interne Kennung jedes Mitarbeiters, dem die Ratingagentur die Funktion des Analysten übertragen hat. Obligatorisch. Nur Aufsicht
2 Name des leitenden Analysten Vollständiger Name des leitenden Analysten. Obligatorisch. Nur Aufsicht
3 Antrittsdatum des leitenden Analysten Datum, ab dem der Mitarbeiter als leitender Analyst tätig war. Obligatorisch. Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT). Nur Aufsicht
4 Enddatum des leitenden Analysten Datum, bis zu dem der Mitarbeiter als leitender Analyst tätig war. Wenn der Mitarbeiter gegenwärtig die Funktion des leitenden Analysten bekleidet, sollte dies als 9999-01-01 gemeldet werden. Obligatorisch. Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) oder 9999-01-01. Nur Aufsicht

Tabelle 6

Ratingskala

Diese Tabelle enthält die Beschreibung aller Ratingskalen, die die Ratingagentur bei der Abgabe von Ratings, die im Rahmen dieser Verordnung zu melden sind, verwendet. Die Ratingagenturen geben eine Zeile für jede Ratingskala an. Für jede gemeldete Ratingskala können in der Untertabelle „Kategorien” Daten über eine oder mehrere Ratingkategorien und in der Untertabelle „Stufen” Daten über eine oder mehrere Stufen gemeldet werden.
Nr. Feldname Beschreibung Art Standard Anwendungsbereich
1 Kennung der Ratingskala Eindeutige Kennung einer bestimmten Ratingskala der Ratingagentur. Obligatorisch. Technisch
2 Startdatum der Gültigkeit der Ratingskala Datum, ab dem die Ratingskala gültig ist. Obligatorisch. Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT). Öffentlich
3 Enddatum der Gültigkeit der Ratingskala Datum, bis zu dem die Ratingskala gültig ist. Eine gegenwärtig gültige Ratingskala sollte als 9999-01-01 gemeldet werden. Obligatorisch. Datumsformat nach ISO 8601 (JJJJ-MM-TT) oder 9999-01-01. Öffentlich
4 Beschreibung der Ratingskala Beschreibung der Ratingtypen, die in der Skala enthalten sind, einschließlich des geografischen Umfangs soweit relevant. Obligatorisch. Öffentlich
5 Zeithorizont Angabe der Anwendbarkeit der Ratingskala basierend auf dem Zeithorizont. Obligatorisch.

L — wenn die Ratingskala auf langfristige Ratings anwendbar ist

S — wenn die Ratingskala auf kurzfristige Ratings anwendbar ist.

Öffentlich
6 Ratingtyp Angabe der Anwendbarkeit der Ratingskala basierend auf dem Ratingtyp. Obligatorisch.

C — wenn die Ratingskala auf Unternehmensratings anwendbar ist

S — wenn die Ratingskala auf Länderratings und Ratings öffentlicher Finanzen anwendbar ist

T — wenn die Ratingskala auf Ratings strukturierter Finanzinstrumente anwendbar ist

O — wenn die Ratingskala auf Ratings sonstiger Finanzinstrumente anwendbar ist.

Öffentlich
7 Anwendungsbereich der Ratingskala Angabe, ob die Ratingskala für die Abgabe vorläufiger Ratings, endgültiger Ratings oder für beides verwendet wird. Obligatorisch.

PR — Ratingskala wird nur für die Abgabe vorläufiger Ratings verwendet

FR — Ratingskala wird nur für die Abgabe endgültiger Ratings verwendet

BT — Ratingskala wird für die Abgabe vorläufiger und endgültiger Ratings verwendet.

Öffentlich
8 Für CEREP verwendete Ratingskala

Angabe, ob das Rating von der ESMA für statistische Berechnungen für das Zentralregister (CEREP) verwendet werden soll.

Es kann jeweils nur eine Ratingskala pro Kombination von Ratingtyp und Zeithorizont für einen bestimmten Zeitraum verwendet werden.

Obligatorisch.

Y — Ja

N — Nein

Technisch
9 Kategorien Wert der Ratingkategorie Rang der Ratingkategorie in der Ratingskala (wobei 1 der Kategorie mit der besten Bonität entspricht). Obligatorisch. Anzugeben ist eine Ordnungszahl als ganzzahliger Wert von mindestens 1 und höchstens 20. Die Werte der Ratingkategorien sind fortlaufend anzugeben. Für jedes Rating muss es mindestens eine Ratingkategorie geben. Öffentlich
10 Bezeichnung der Ratingkategorie Bezeichnung einer bestimmten Ratingkategorie innerhalb der Ratingskala. Obligatorisch. Öffentlich
11 Beschreibung der Ratingkategorie Definition der Ratingkategorie innerhalb der Ratingskala. Obligatorisch. Öffentlich
12 Stufen Wert der Stufe Rang der Stufe in der Ratingskala (wobei 1 der Stufe mit der besten Bonität entspricht). Obligatorisch. Anzugeben ist ein ganzzahliger Wert von mindestens 1 und höchstens 99. Die Werte sind fortlaufend anzugeben. Für jedes Rating muss es mindestens eine Ratingstufe geben. Öffentlich
13 Bezeichnung der Stufe Bezeichnung einer bestimmten Stufe innerhalb der Ratingskala. Die Stufen dienen einer stärkeren Aussagekraft der Ratingkategorie. Obligatorisch. Öffentlich
14 Beschreibung der Stufe Beschreibung der Stufe innerhalb der Ratingskala. Obligatorisch. Öffentlich

TEIL 2

Tabelle 1

Daten zur Beschreibung des bewerteten Unternehmens/Instruments

Diese Tabelle enthält die Bestimmung und Beschreibung aller Ratings, die von der Ratingagentur abgegeben wurden und im Rahmen der Verordnung zu melden sind. Diese Tabelle enthält eine Zeile für jedes zu meldende Rating. Für jede Ratingzeile können gegebenenfalls ein oder mehrere „Originatoren” gemeldet werden.
Nr. Feldname Beschreibung Art Standard Anwendungsbereich
1 CRA-Kennung Code der meldenden Ratingagentur. Die Code-Kennung wird von der ESMA bei der Registrierung oder Zertifizierung vergeben. Obligatorisch. Technisch
2 LEI der meldenden CRA LEI-Code der Ratingagentur, die die Datei übermittelt. Obligatorisch. ISO 17442 Öffentlich
3 LEI der zuständigen CRA

LEI-Code der Ratingagentur, die für das Rating verantwortlich ist, d. h. im Falle:

eines in der Union abgegebenen Ratings, die registrierte Ratingagentur, die das Rating abgegeben hat,

eines übernommenen Ratings, die registrierte Ratingagentur, die das Rating übernommen hat,

eines Ratings, das von einer zertifizierten Ratingagentur abgegeben wurde, die zertifizierte Ratingagentur,

eines Ratings, das in einem Drittstaat abgegeben, aber nicht von einer registrierten Ratingagentur übernommen wurde, die Ratingagentur des Drittstaats, die das Rating abgegeben hat.

Obligatorisch. ISO 17442 Öffentlich
4 LEI der das Rating abgebenden CRA

LEI-Code der Ratingagentur, die das Rating abgegeben hat, d. h. im Falle

eines in der Union abgegebenen Ratings, die registrierte Ratingagentur,

eines übernommenen Ratings, die Ratingagentur des Drittstaats, die das übernommene Rating abgegeben hat,

eines Ratings, das von einer zertifizierten Ratingagentur abgegeben wurde, die zertifizierte Ratingagentur,

eines Ratings, das in einem Drittstaat abgegeben, aber nicht von einer registrierten Ratingagentur übernommen wurde, die Ratingagentur des Drittstaats, die das Rating abgegeben hat.

Obligatorisch. ISO 17442 Öffentlich
5 Kennung des Ratings Eindeutige Kennung des Ratings, die nicht geändert werden sollte. Die Kennung des Ratings bleibt in allen Meldungen an die ESMA dieselbe. Obligatorisch. Technisch
6 Ratingtyp Angabe, ob es sich um ein Unternehmensrating, ein Länderrating/Rating öffentlicher Finanzen, ein Rating strukturierter Finanzinstrumente oder ein Rating sonstiger Finanzinstrumente handelt. Sollte nicht geändert werden. Obligatorisch.

C — wenn das Rating ein Unternehmen betrifft

S — wenn es sich um ein Länderrating handelt

T — wenn das Rating strukturierte Finanzinstrumente betrifft

O — wenn das Rating sonstige Finanzinstrumente betrifft

Öffentlich
7 Sonstiger Ratingtyp Beschreibt den Typ des bewerteten Finanzinstruments, das unter dem Ratingtyp „O” gemeldet wurde.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „O” .

Nur Aufsicht
8 Bewertetes Objekt Angabe, ob sich das Rating auf ein Unternehmen oder einen Emittenten von Schuldtiteln oder auf eine Schuldtitelemission eines bewerteten Unternehmens oder ein Finanzinstrument bezieht. Obligatorisch.

ISR — das Rating betrifft ein Unternehmen oder einen Emittenten von Schuldtiteln

INT — das Rating betrifft eine Schuldtitelemission oder ein Finanzinstrument.

Öffentlich
9 Zeithorizont Angabe, ob es sich um ein kurz- oder langfristiges Rating handelt. Sollte nicht geändert werden. Obligatorisch.

L — wenn es sich um ein langfristiges Rating handelt,

S — wenn es sich um ein kurzfristiges Rating handelt.

Öffentlich
10 Land Ländercode des bewerteten Unternehmens/Instruments. Obligatorisch.

Code nach ISO 3166-1.

Der Code ZZ dient zur Angabe der Kategorie „International” .

Öffentlich
11 Währung Angabe, ob das Rating in der Landeswährung oder in einer Fremdwährung ausgedrückt wird.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „C” oder „S” .

LC — im Falle eines Ratings in Landeswährung

FC — im Falle eines Ratings in Fremdwährung.

Öffentlich
12 LEI der juristischen Person/des Emittenten LEI-Code der juristischen Person/des Emittenten. Sollte nicht geändert werden.

Obligatorisch.

Nur anwendbar, wenn das bewertete Unternehmen für den Erwerb eines LEI-Codes zugelassen ist.

ISO 17442 Öffentlich
13 Nationale Steuernummer der juristischen Person/des Emittenten Eindeutige nationale Steuernummer des bewerteten Unternehmens. Sollte nicht geändert werden.

Optional.

Falls zutreffend.

Öffentlich
14 Umsatzsteuernummer der juristischen Person/des Emittenten Eindeutige nationale Umsatzsteuernummer des bewerteten Unternehmens. Sollte nicht geändert werden.

Optional.

Falls zutreffend.

Öffentlich
15 BIC-Code (internationale Bankleitzahl) der juristischen Person/des Emittenten Eindeutiger BIC-Code des bewerteten Unternehmens. Sollte nicht geändert werden.

Optional.

Nur anwendbar bei Unternehmen, bei denen es sich um Finanzinstitute handelt ( „Wirtschaftszweig” = „FI” oder „IN” ).

ISO 9362 Öffentlich
16 Interne Kennung der juristischen Person/des Emittenten Eindeutige interne Kennung des Emittenten. Sollte nicht geändert werden. Obligatorisch. Nur Aufsicht
17 Name der juristischen Person/des Emittenten Geeigneter verständlicher Verweis auf den offiziellen Namen der juristischen Person/des Emittenten. Obligatorisch. Öffentlich
18 LEI der übergeordneten juristischen Person/des Emittenten LEI-Code des Mutterunternehmens. Nur zu melden, wenn der bewertete Emittent ein Tochterunternehmen eines anderen bewerteten Unternehmens ist. Sollte nicht geändert werden.

Obligatorisch.

Anwendbar, wenn das bewertete Unternehmen bzw. der bewertete Emittent von Schuldtiteln ein Tochterunternehmen eines anderen bewerteten Unternehmens ist.

ISO 17442 Öffentlich
19 Interne Kennung der übergeordneten juristischen Person/des Emittenten Eindeutige interne Kennung der übergeordneten juristischen Person/des Emittenten. Sollte nicht geändert werden.

Obligatorisch.

Anwendbar, wenn das bewertete Unternehmen ein Tochterunternehmen eines anderen bewerteten Unternehmens ist.

Nur Aufsicht
20 NUTS-Code der Kommune (Code in der Systematik der Gebietseinheiten für die Statistik) Kennung der Stadt/Region der bewerteten Gemeinde/Kommune.

Obligatorisch.

Nur anwendbar, wenn das „Land” der Union angehört und „Ratingtyp” = „S” und „Sektor” = „SM” sind.

Eurostat-Nomenklatur: NUTS 1 bis 3 Öffentlich
21 ISIN Internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) des bewerteten Instruments. Sollte nicht geändert werden.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Bewertetes Objekt” = „INT” und wenn dem bewerteten Instrument eine ISIN zugeteilt wurde.

ISO 6166 Öffentlich
22 Eindeutige Kennung des Instruments Kombination von Attributen des Instruments, anhand derer es sich eindeutig bestimmen lässt. Optional. ESMA-Standard Nur Aufsicht
23 Interne Kennung des Instruments Eindeutiger Code zur Identifizierung des bewerteten Finanzinstruments. Sollte nicht geändert werden.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Bewertetes Objekt” = „INT” .

Nur Aufsicht
24 Emissions-/Programmart Angabe der Emissions-/Programmart des Ratings.

Optional.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „C” oder „S” und „Bewertetes Objekt” = „INT” .

Gültige „Kennung der Emissions-/Programmart” , die bereits in der „Liste der Emissionen/Programmarten” gemeldet wurde. Öffentlich
25 Emittentenratingtyp Angabe des Emittentenratingtyps

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „C” und „Bewertetes Objekt” = „ISR” .

Gültige „Kennung des Emittentenratingtyps” , die bereits in der „Liste der Emittentenratingtypen” gemeldet wurde. Öffentlich
26 Schuldtitelkategorie Angabe der Schuldtitelkategorie für die bewerteten Emissionen oder Schuldtitel.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „C” oder „S” und „Bewertetes Objekt” = „ISR” und „Emittentenratingtyp” = „DT” oder „Bewertetes Objekt” = „INT” , falls zutreffend.

Gültige „Kennung zur Klassifikation der bewerteten Schuldtitel” , die bereits in der „Liste der Schuldtitelkategorien” gemeldet wurde. Öffentlich
27 Emissionsdatum Angabe des Emissionsdatums des bewerteten Instruments oder der bewerteten Schuldtitelemission. Sollte nicht geändert werden.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Bewertetes Objekt” = „INT” .

Datumsformat nach ISO 8601: (JJJJ-MM-TT). Nur Aufsicht
28 Fälligkeitsdatum Angabe des Fälligkeitsdatums des bewerteten Instruments oder der bewerteten Schuldtitelemission.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Bewertetes Objekt” = „INT” .

Falls fortlaufend: 9999-01-01.

Datumsformat nach ISO 8601: (JJJJ-MM-TT) oder 9999-01-01. Nur Aufsicht
29 Ausstehendes Emissionsvolumen Ausstehendes Emissionsvolumen bei der ersten Abgabe eines Ratings. Der Betrag wird in der Währung der Emission angegeben, der in „Währungscode des ausstehenden Emissionsvolumens” gemeldet wurde.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Bewertetes Objekt” = „INT” .

Nur Aufsicht
30 Währungscode des ausstehenden Emissionsvolumens Code der Währung der bewerteten Emission.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Bewertetes Objekt” = „INT” .

ISO 4217 Nur Aufsicht
31 Wirtschaftszweig Kategorisierung des bewerteten Unternehmens oder der bewerteten Schuldtitelemissionen, die unter dem Ratingtyp „Unternehmen” bei Finanz-, Versicherungs- und nicht-finanziellen Unternehmen gemeldet wurden.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „C” .

FI — für Ratings von Finanzinstituten, einschließlich Banken, Maklern und Händlern,

IN — für Ratings von Versicherungsgesellschaften,

CO — für Ratings von Unternehmen, die nicht „FI” oder „IN” angehören.

Öffentlich
32 Sektor Angabe von Unterkategorien für Länderratings und Ratings öffentlicher Finanzen.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „S” .

SV — für Länderratings

SM — für Ratings auf regionaler oder kommunaler Ebene

IF — für Ratings von internationalen Finanzinstituten

SO — für Ratings von supranationalen Organisationen, ausgenommen „IF”

PE — für Ratings von öffentlichen Unternehmen.

Öffentlich
33 Anlageklasse Angabe der Hauptanlageklassen für Ratings strukturierter Finanzinstrumente.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „T” .

ABS — für ABS-Ratings

RMBS — für RMBS-Ratings

CMBS — für CMBS-Ratings

CDO — für CDO-Ratings

ABCP — für ABCP-Ratings

OTH — für sonstige Ratings.

Öffentlich
34 Anlage-Unterklasse Angabe der Anlage-Unterklassen für Ratings strukturierter Finanzinstrumente.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „T” .

CCS — wenn ABS: durch Kreditkartenforderungen besicherte Wertpapiere

ALB — wenn ABS: durch Automobilkredite besicherte Wertpapiere

CNS — wenn ABS: durch Verbraucherkredite besicherte Wertpapiere

SME — wenn ABS: durch KMU-Kredite besicherte Wertpapiere

LES — wenn ABS: durch Privat- oder Firmenleasing besicherte Wertpapiere

HEL — wenn RMBS: Eigenheimkredite

PRR — wenn RMBS: Prime RMBS, NPR — wenn RMBS: Non-prime RMBS

CFH — wenn CDO: Cashflow- und Hybrid-CDO/CLO

SDO — wenn CDO: Synthetische CDO/CLO

MVO — wenn CDO: Marktwert-CDO

SIV — wenn OTH: strukturierte Anlageinstrumente

ILS — wenn OTH: versicherungsgebundene Wertpapiere

DPC — wenn OTH: Anbieter derivativer Finanzinstrumente

SCB — wenn OTH: strukturierte gedeckte Schuldverschreibungen

OTH — Sonstige.

Öffentlich
35 Sonstige Anlage-Unterklasse Angabe der sonstigen Anlageklasse oder Anlage-Unterklasse.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „T” und „Anlage-Unterklasse” = „OTH” .

Nur Aufsicht
36 Klassifikation von Unternehmensemissionen Klassifikation von gedeckten Schuldverschreibungen.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „C” und „Bewertetes Objekt” = „INT” .

BND — Schuldverschreibungen

CBR — gedeckte Schuldverschreibungen nach Artikel 52 Absatz 4 der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, die den Anforderungen des Artikels 129 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genügen

OCB — sonstige Arten von gedeckten Schuldverschreibungen, bei denen die Ratingagentur spezifische Methoden, Modelle oder grundlegende Ratingannahmen für die Abgabe des Ratings angewandt hat und die nicht unter Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b der vorliegenden Verordnung genannt sind

OTH — sonstige Arten von Unternehmensemissionen, die nicht unter Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben a, b und c der vorliegenden Verordnung genannt sind.

Öffentlich
37 Sonstige Unternehmensemissionen Beschreibung der Emissionsart, die in der Klassifikation von Unternehmensemissionen als Kategorie „Sonstige” gemeldet werden.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Klassifikation von Unternehmensemissionen” = „OTH” .

Nur Aufsicht
38 Trancheklasse Klasse der Tranche.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „T” .

Öffentlich
39 Seriennummer/Programmkennung Angabe der Seriennummer der Emission, wenn die Emission Teil einer Reihe von Mehrfachemissionen innerhalb desselben Programms ist. Wenn eine Programmkennung existiert, kann diese zusätzlich zum „Programm-/Handels-/Emissionsnamen” angegeben werden.

Optional.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „T” oder „C” und „Bewertetes Objekt” = „INT” .

Öffentlich
40 Programm-/Handels-/Emissionsname Angabe des Namens des Programms, des Handels oder der Emission, der in den öffentlichen Emissionsdokumenten verwendet wird.

Optional.

Anwendbar im Falle von „Bewertetes Objekt” = „INT” .

Öffentlich
41 Originatoren Interne Kennung des Originators Eindeutige interne Kennung, die dem Originator von der Ratingagentur zugewiesen wurde.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „T” .

Im Falle von mehreren Originatoren, die nicht einzeln angegeben werden können, ist „MULTIPLE” anzugeben.

Nur Aufsicht
42 LEI des Originators LEI-Code des Originators.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „T” und „Interne Kennung des Originators” ≠ „MULTIPLE” .

ISO 17442 Nur Aufsicht
43 BIC-Code des Originators Eindeutiger BIC-Code des Originators.

Optional.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „T” und „Interne Kennung des Originators” ≠ „MULTIPLE” .

ISO 9362 Nur Aufsicht
44 Name des Originators Geeigneter verständlicher Verweis auf den offiziellen Namen des Originators (oder des Mutterunternehmens des Emittenten).

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „T” und „Interne Kennung des Originators” ≠ „MULTIPLE” .

Nur Aufsicht
45 Vorheriges vorläufiges Rating Bei allen neuen Ratings Angabe, ob die Ratingagentur vor der Abgabe des endgültigen Ratings ein vorläufiges Rating oder eine Erstüberprüfung abgegeben hat.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahmen” = „NW” in Teil 2 Tabelle 2.

Y — Ja

N — Nein

Nur Aufsicht
46 Kennung des vorherigen vorläufigen Ratings Angabe der Kennung des vorherigen vorläufigen Ratings oder der Erstüberprüfung. Die „Kennung des vorherigen vorläufigen Ratings” sollte einer bereits gemeldeten gültigen „Kennung des Ratings” entsprechen.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Vorheriges vorläufiges Rating” = „Y” .

Nur Aufsicht
47 Komplexitätsindikator Angabe der Komplexität eines Ratings strukturierter Finanzinstrumente. Diese kann Faktoren wie die Anzahl der Originatoren, Gegenparteien, Länder, die Notwendigkeit, neue Methoden oder neue innovative Merkmale zu entwickeln, Bonitätsverbesserungen, die zugrunde liegende Dokumentation, komplexe Sicherheiten, verschiedene oder neue Rechtsvorschriften und/oder das Vorliegen derivativer Bestandteile sowie andere Faktoren berücksichtigen, die die Ratingagentur bei der Beurteilung der Komplexität eines Ratings berücksichtigt.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „T” .

S — standardmäßige Komplexität

C — zusätzliche Komplexität.

Nur Aufsicht
48 Art der strukturierten Finanztransaktion Angabe, ob sich das Instrument auf einen eigenständigen Trust oder einen Master-Trust bezieht.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „T” .

S — eigenständige Transaktion

M — Master-Trust-Transaktion.

Nur Aufsicht
49 Ratingtyp für ERP Angabe der Ratings innerhalb des Anwendungsbereichs der ERP basierend auf den Anforderungen gemäß Artikel 11a der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009. Obligatorisch.

NXI — das Rating wird nicht ausschließlich für Anleger abgegeben und gegen Gebühr offen gelegt.

EXI — das Rating wird ausschließlich für Anleger abgegeben und gegen Gebühr offen gelegt.

Technisch
50 Relevant für statistische CEREP-Berechnungen Angabe, ob das Rating für statistische CEREP-Berechnungen verwendet wird. Obligatorisch.

„Y” — Ja

„N” — Nein

Technisch

Tabelle 2

Daten über die einzelnen Ratingmaßnahmen

Diese Tabelle enthält alle Ratingmaßnahmen in Bezug auf die in Tabelle 1 gemeldeten Ratings. Wenn Rating-Veröffentlichungen oder Länderanalysen in mehreren Sprachen herausgegeben werden, können mehrere Fassungen der Rating-Veröffentlichungen oder Länderanalysen für eine Ratingmaßnahme gemeldet werden.
Nr. Feldname Beschreibung Art Standard Anwendungsbereich
1 Kennung der Ratingmaßnahme Eindeutige Kennung der Ratingmaßnahme. Die Kennung der Ratingmaßnahme ist für jedes gemeldete Rating eindeutig. Obligatorisch. Technisch
2 Kennung des Ratings Eindeutige Kennung des Ratings. Obligatorisch. Eine gültige „Kennung des Ratings” , die in Teil 2 Tabelle 1 gemeldet wurde. Technisch
3 Gültigkeitsdatum und -uhrzeit der Maßnahme. Datum und Uhrzeit der Gültigkeit der Maßnahme. Dies entspricht der koordinierten Weltzeit (UTC) der Veröffentlichung der Maßnahme oder der Verteilung per Abonnement. Obligatorisch. Erweitertes Datums-/Uhrzeitformat nach ISO 8601: JJJJ-MM-TT (HH:MM:SS). Öffentlich
4 Übermittlungsdatum und -uhrzeit der Maßnahme

Datum und Uhrzeit der Übermittlung der Maßnahme an das bewertete Unternehmen.

Wird in koordinierter Weltzeit (UTC) angegeben. Sollte nur für in der Union abgegebene Ratings gemeldet werden.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ort der Abgabe des Ratings” = „I” .

Erweitertes Datums-/Uhrzeitformat nach ISO 8601: JJJJ-MM-TT (HH:MM:SS). Nur Aufsicht
5 Beschlussdatum der Maßnahme

Angabe des Datums, an dem die Maßnahme beschlossen wurde.

Dies ist das Datum der vorläufigen Genehmigung der Maßnahme (durch den Ratingausschuss), wenn die bewertete Einrichtung vor der endgültigen Genehmigung unterrichtet wird.

Sollte nur für in der Union abgegebene Ratings gemeldet werden.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ort der Abgabe des Ratings” = „I” .

Datumsformat nach ISO 8601: (JJJJ-MM-TT). Nur Aufsicht
6 Art der Maßnahme Angabe der Art der Maßnahme, die von der Ratingagentur in Bezug auf ein bestimmtes Rating durchgeführt wird. Obligatorisch.

OR — im Falle eines ausstehenden Ratings (nur bei erstmaliger Meldung)

PR — im Falle eines vorläufigen Ratings

NW — im Falle der erstmaligen Abgabe des Ratings

UP — im Falle der Anhebung des Ratings

DG — im Falle der Herabstufung des Ratings

AF — im Falle der Bestätigung des Ratings

DF — wenn einem bewerteten Emittenten oder Instrument ein Ausfallstatus zugewiesen wird oder dieser aufgehoben wird und der Ausfall nicht mit einer anderen Ratingmaßnahme verknüpft ist

SP — im Falle der Aussetzung des Ratings

WD — im Falle des Widerrufs des Ratings

OT — wenn dem Rating ein Ausblick-/Trendstatus zugewiesen oder dieser aufgehoben wird

WR — wenn dem Rating ein Beobachtungs-/Überprüfungsstatus zugewiesen oder dieser aufgehoben wird.

Öffentlich
7 Ausblick-/Beobachtungs-/Ausfallstatus Ein Ausblick-/Beobachtungs-/Aussetzungs-/Ausfallstatus wird in Bezug auf das Rating zugewiesen, beibehalten oder aufgehoben.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahme” = „OT” , „WR” , „DF” , „SP” oder „OR” .

P — Status wird zugewiesen

M — Status wird beibehalten

R — Status wird aufgehoben.

Öffentlich
8 Ausblick Angabe des Ausblicks/Trends, den die Ratingagentur einem Rating gemäß ihrer einschlägigen Politik zugewiesen hat.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahme” = „OT” oder „OR” .

POS — im Falle eines positiven Ausblicks

NEG — im Falle eines negativen Ausblicks

EVO — im Falle eines sich verändernden Ausblicks

STA — im Falle eines stabilen Ausblicks.

Öffentlich
9 Beobachtung/Überprüfung Angabe des Beobachtungs- oder Überprüfungsstatus, den die Ratingagentur einem Rating gemäß ihrer einschlägigen Politik zugewiesen hat.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahme” = „WR” oder „OR” .

POW — im Falle einer positiven Beobachtung/Überprüfung

NEW — im Falle einer negativen Beobachtung/Überprüfung

EVW — im Falle einer sich verändernden Beobachtung/Überprüfung

UNW — im Falle einer Beobachtung/Überprüfung mit unklarer Entwicklungsrichtung.

Öffentlich
10 Determinante für Beobachtung/Überprüfung Angabe des Grunds für den Beobachtungs-/Überprüfungsstatus eines Ratings. Sollte nur für in der Union abgegebene Ratings gemeldet werden.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahme” = „WR” oder „OR” und „Ort der Abgabe des Ratings” = „I” .

1 — wenn der Beobachtungs-/Überprüfungsstatus auf Änderungen der beim Rating verwendeten Methode, Modelle oder grundlegenden Annahmen beruht

2 — wenn der Beobachtungs-/Überprüfungsstatus wirtschaftlich, finanziell oder kreditbezogen motiviert ist

3 — wenn der Beobachtungs-/Überprüfungsstatus andere Gründe hat (z. B. Weggang eines Analysten, Vorliegen von Interessenkonflikten).

Öffentlich
11 Grund für den Widerruf Angabe des Grunds eines Widerrufs.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahme” = „WD” .

1 — falsche oder unzureichende Angaben zum Emittenten/zur Emission

2 — Insolvenz des bewerteten Unternehmens oder Umschuldung

3 — Umstrukturierung des bewerteten Unternehmens (einschließlich Fusion oder Erwerb des bewerteten Unternehmens)

4 — Ende der Laufzeit des Wertpapiers oder Tilgung, Abruf, Vorfinanzierung oder Erlass der Schuld

5 — automatische Ungültigkeit des Ratings aufgrund des Geschäftsmodells der Ratingagentur (beispielsweise Ablauf von Ratings, die für einen im Voraus festgelegten Zeitraum gültig sind)

6 — Widerruf des Ratings aus anderen Gründen

7 — das Rating fällt unter einen der Umstände nach Anhang I Abschnitt B Nummer 3 der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009

8 — auf Wunsch des Kunden.

Öffentlich
12 Sonstige Gründe für den Widerruf Wenn das Rating aus anderen als den oben genannten Gründen widerrufen wurde, ist der Grund anzugeben.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Grund für den Widerruf” = „6” .

Nur Aufsicht
13 Ausfallmarkierung Wenn bei dem bewerteten Unternehmen oder Finanzinstrument aufgrund einer anderen Ratingmaßnahme (beispielsweise Ratinganhebung, Ratingherabstufung) ein Ausfall eintritt oder ein Ausfall aufgehoben wird.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahme” = „AF” , „DG” , „UP” oder „OR” .

„Y” — Ja

„N” — Nein

Öffentlich
14 Grund für die Aussetzung Angabe des Grundes für die Aussetzung

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahme” = „SP” .

Öffentlich
15 Kennung der Ratingskala Angabe der Ratingskala, die für die Abgabe der Ratingmaßnahme verwendet wird.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahme” = „NW” , „UP” , „AF” , „DG” , „PR” oder „OR” .

Gültige „Kennung des Ratings” , die bereits in der Tabelle „Ratingskala” gemeldet wurde. Öffentlich
16 Ratingwert Stufenwert, der von der Ratingagentur infolge der Ratingmaßnahme zugewiesen wurde.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Art der Maßnahme” = „NW” , „UP” , „AF” , „DG” , „PR” oder „OR” .

Gültiger „Wert der Stufe” , der bereits in der Tabelle „Ratingskala” gemeldet wurde. Öffentlich
17 Ort der Abgabe des Ratings Angabe des Orts der Abgabe des Ratings: Ratings, die in der Union von einer registrierten Ratingagentur abgegeben werden, Ratings, die von Ratingagenturen in Drittstaaten, die derselben Gruppe von Ratingagenturen angehören, abgegeben und in der Union übernommen werden, Ratings, die von zertifizierten Ratingagenturen abgegeben werden, oder Ratings, die von Ratingagenturen in Drittstaaten, die derselben Gruppe von Ratingagenturen angehören, abgegeben, aber nicht in der Union übernommen werden. Obligatorisch.

I -in der Union abgegeben

E — übernommen

T -in einem Drittstaat von einer zertifizierten Ratingagentur abgegeben

O — Sonstige (nicht übernommen)

N — nicht verfügbar (nur gültig vor 1.1.2011).

Öffentlich
18 Interne Kennung des leitenden Analysten Eindeutige Kennung des leitenden Analysten, der für das Rating verantwortlich ist. Nur für in der Union abgegebene Ratings anzugeben.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ort der Ratingabgabe” = „I” .

Gültige „Interne Kennung des leitenden Analysten” , die bereits in der „Liste der leitenden Analysten” gemeldet wurde. Nur Aufsicht
19 Land des leitenden Analysten Angabe des Landes, in dem der verantwortliche leitende Analyst bei der Abgabe des Ratings tätig war.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ort der Ratingabgabe” = „I” .

Code nach ISO 3166-1. Nur Aufsicht
20 Beauftragungsstatus Beauftragungsstatus des bewerteten Unternehmens/Instruments. Obligatorisch.

S — angefordertes Rating,

U — nicht angefordertes Rating ohne Beteiligung

P — nicht angefordertes Rating mit Beteiligung.

Öffentlich
21 Rating-veröffentlichung Rating-Veröffentlichung Angabe, ob mit der Ratingmaßnahme eine Veröffentlichung einherging.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp für ERP” = „NXI” .

Y — Ja

N — Nein

Öffentlich
22 Sprache der Veröffentlichung Angabe der Sprache, in der die Rating-Veröffentlichung ausgegeben wurde.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Rating-Veröffentlichung” = „Y” .

ISO 639-1 Öffentlich
23 Dateiname der Veröffentlichung Angabe des Dateinamens, unter dem die Rating-Veröffentlichung gemeldet wurde.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Rating-Veröffentlichung” = „Y” .

ESMA-Standard Öffentlich
24 Link zur Rating-Veröffentlichung Wenn die Ratingmaßnahme von derselben Veröffentlichung begleitet wurde wie eine andere Ratingmaßnahme, ist die Kennung der Ratingmaßnahme anzugeben, für die die gemeinsame Veröffentlichung zuerst ausgegeben wurde.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von Veröffentlichungen, die sich auf mehrere Ratingmaßnahmen beziehen.

Gültige „Kennung der Ratingmaßnahme” Technisch
25 Länderanalyse Bericht Länderanalyse Angabe, ob die Ratingmaßnahme von einer Länderanalyse begleitet wurde. Nur anwendbar im Falle von Länderratings, die bezogen auf die folgenden Sektoren gemeldet wurden: „SV” , „SM” oder „IF”

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Ratingtyp” = „S” und „Sektor” = „SV” , „SM” oder „IF” .

Y — Ja

N — Nein

Öffentlich
26 Sprache der Länderanalyse Angabe der Sprache, in der die Länderanalyse ausgegeben wurde.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Länderanalyse” = „Y” .

ISO 639-1 Öffentlich
27 Dateiname der Länderanalyse Angabe des Dateinamens, unter dem die Länderanalyse gemeldet wurde.

Obligatorisch.

Anwendbar im Falle von „Länderanalyse” = „Y” .

ESMA-Standard Öffentlich
28 Link zur Länderanalyse Wenn die Ratingmaßnahme von demselben Analysebericht begleitet wurde wie eine andere Ratingmaßnahme, ist die Kennung der Ratingmaßnahme anzugeben, für die der gemeinsame Analysebericht zuerst ausgegeben wurde. Optional. Gültige „Kennung der Ratingmaßnahme” . Technisch

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