Artikel 10 VO (EU) 2015/2000

Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 511/2012 wird wie folgt geändert:

1.
Artikel 1 Absatz 1 wird folgender Buchstabe d angefügt:

d)
die Gesamtzahl der am Ende des vorangegangenen Kalenderjahres anerkannten Erzeugerorganisationen, Vereinigungen und Branchenverbände.

2.
Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a erhält folgende Fassung:

a)
nach Maßgabe der gemäß Artikel 2 Absatz 3 der vorliegenden Verordnung an die zuständigen Behörden gerichteten Mitteilungen die Gesamtmenge an Rohmilch, aufgeschlüsselt nach Erzeugermitgliedstaaten, die in ihrem Hoheitsgebiet im Rahmen von Verträgen geliefert wurde, die von den anerkannten Erzeugerorganisationen und Vereinigungen gemäß Artikel 149 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates(*) im vorangegangenen Kalenderjahr ausgehandelt wurden, mit Angabe der Zahl der Erzeugerorganisationen und Vereinigungen und der jeweiligen Liefermengen;

3.
Folgender Artikel 5a wird eingefügt:

Artikel 5a

Die Mitteilungen gemäß dieser Verordnung, ausgenommen die Mitteilungen gemäß Artikel 3 Absatz 2, erfolgen nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 792/2009 der Kommission(**).

Fußnote(n):

(*)

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671).

(**)

Verordnung (EG) Nr. 792/2009 der Kommission vom 31. August 2009 mit Durchführungsvorschriften zu den von den Mitgliedstaaten an die Kommission zu übermittelnden Informationen und Dokumenten im Zusammenhang mit der gemeinsamen Organisation der Agrarmärkte, den Regeln für Direktzahlungen, der Förderung des Absatzes von Agrarerzeugnissen und den Regelungen für die Regionen in äußerster Randlage und die kleineren Inseln des Ägäischen Meeres (ABl. L 228 vom 1.9.2009, S. 3).

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