ANHANG I VO (EU) 2015/2003

Modul 1: Unternehmen und die Informationsgesellschaft

A.
Themen und dazugehörige Variablen

1.
Für das Bezugsjahr 2016 sind Daten für folgende, der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 entnommene Themen bereitzustellen:

a)
IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen
b)
Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen
c)
elektronischer Handel
d)
Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business) und organisatorische Aspekte
e)
IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen
f)
Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von E-Commerce- und E-Business-Prozessen
g)
Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

2.
Folgende Unternehmensvariablen sind zu erheben:

a)
IKT-Systeme und ihre Nutzung in Unternehmen

i)
für alle Unternehmen:

Nutzung von Computern

ii)
für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigten, die einen Computer für Arbeitszwecke nutzen

b)
Nutzung des Internets und anderer elektronischer Netze durch Unternehmen

i)
für Unternehmen, die Computer nutzen:

Zugang zum Internet

Ausstellung oder Verschicken von Rechnungen

ii)
für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die einen Computer mit Internetzugang für Arbeitszwecke nutzen

Internetanschluss: DSL oder sonstiger fester Breitbandanschlusstyp

Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über ein tragbares Gerät mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion)

(fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über einen tragbaren Computer mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion)

(fakultativ) Internetanschluss: mobiler Breitbandanschluss über sonstige tragbare Geräte wie Smartphones mit Mobilfunknetzfunktion (3G- oder 4G-Funktion)

Beschäftigte oder Prozentsatz der Gesamtzahl der Beschäftigen, die ein tragbares Gerät vom Unternehmen erhielten, das eine Internetverbindung über Mobilfunknetzwerke für Arbeitszwecke ermöglicht

Bereitstellung von tragbaren Geräten, die eine Internetverbindung über Mobilfunknetzwerke für Arbeitszwecke ermöglichen

Vorhandensein einer eigenen Website

Nutzung sozialer Netzwerke, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte

Nutzung von Unternehmens-Blogs oder Mikroblogs, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte

Nutzung von Websites zur gemeinsamen Nutzung multimedialer Inhalte, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte

Nutzung wikibasierter Instrumente zum Wissensaustausch, nicht nur für die Platzierung bezahlter Werbeinhalte

iii)
für Unternehmen, die über einen DSL-Internetanschluss oder sonstigen festen Breitbandanschlusstyp verfügen:

maximale vertraglich vereinbarte Downloadgeschwindigkeit der schnellsten Internetverbindung, in MBit/s in den Spannen [0,< 2], [2,< 10], [10,< 30], [30,< 100], [≥ 100])

iv)
für Unternehmen mit eigener Website Angaben zur Bereitstellung folgender Funktionen:

Beschreibung von Waren oder Dienstleistungen, Preislisten

Online-Bestellung, -Reservierung oder -Buchung

Möglichkeit für Nutzer, Waren oder Dienstleistungen online zu gestalten oder an ihren Bedarf anzupassen

Verfolgungsfunktion oder Statusinformationen für aufgegebene Bestellungen

personalisierte Website-Inhalte für regelmäßige/wiederkehrende Nutzer

Links oder Verweise auf die Unternehmensprofile in sozialen Medien

(fakultativ) Veröffentlichung von Stellenangeboten oder Einreichung von Online-Bewerbungen

v)
für Unternehmen, die ihren Beschäftigten tragbare Geräte bereitstellen, die einen mobilen Internetanschluss zur geschäftlichen Nutzung ermöglichen:

Bereitstellung tragbarer Geräte für den Zugriff auf das E-Mail-System des Unternehmens

Bereitstellung tragbarer Geräte für den Zugriff auf Dokumente des Unternehmens und deren Bearbeitung

Bereitstellung tragbarer Geräte für die Nutzung von Unternehmens-Softwareanwendungen

c)
elektronischer Handel

i)
für Unternehmen, die Computer nutzen:

Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps (Web-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr

Entgegennahme von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme (EDI-Verkäufe) im vorausgegangenen Kalenderjahr

(fakultativ) Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites, Apps oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr

ii)
für Unternehmen, die im vorausgegangenen Kalenderjahr über eine Website oder App aufgegebene Bestellungen entgegengenommen haben:

Wert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites oder Apps zurückgeht

Prozentanteil der Verkäufe im elektronischen Handel (Umsatz) an Privatkunden (B2C) im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites oder Apps zurückgeht

Prozentanteil der Verkäufe im elektronischen Handel (Umsatz) an andere Unternehmen (B2B) und der Verkäufe im elektronischen Handel an Behörden (B2G) im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über Websites oder Apps zurückgeht

(fakultativ) Nutzung von Online-Zahlungssystemen für Verkäufe über Websites oder Apps, d. h. die Zahlung ist im Bestellvorgang integriert

(fakultativ) Nutzung von Offline-Zahlungssystemen für Verkäufe über Websites oder Apps, d. h. die Zahlung ist nicht im Bestellvorgang integriert

iii)
für Unternehmen, die Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme entgegengenommen haben:

Wert oder Prozentanteil des Gesamtumsatzes der Verkäufe im elektronischen Handel im vorausgegangenen Kalenderjahr, der auf Bestellungen über EDI-Systeme zurückgeht

iv)
folgende fakultative Angaben für Unternehmen, die Bestellungen über Websites, Apps oder EDI-Systeme aufgegeben haben:

Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über Websites oder Apps im vorausgegangenen Kalenderjahr

Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen über EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr

Aufgabe von Bestellungen für Waren oder Dienstleistungen, deren Wert mindestens 1 % des Gesamtkaufwertes ausmacht, über Websites, Apps oder EDI-Systeme im vorausgegangenen Kalenderjahr

d)
Vorgänge im Bereich elektronischer Geschäftsverkehr (E-Business) und organisatorische Aspekte

i)
für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Big-Data-Analyse unter Verwendung der Unternehmensdaten aus intelligenten Geräten oder Sensoren als Datenquelle, im vorausgegangenen Kalenderjahr

(fakultativ) Big-Data-Analyse unter Verwendung der Geolokalisierungsdaten als Datenquelle, im vorausgegangenen Kalenderjahr

(fakultativ) Big-Data-Analyse unter Verwendung der aus den sozialen Medien generierten Daten als Datenquelle, im vorausgegangenen Kalenderjahr

(fakultativ) Big-Data-Analyse unter Verwendung anderer, unter dieser Ziffer nicht aufgeführter Daten als Datenquelle, im vorausgegangenen Kalenderjahr

ii)
für Unternehmen, die Big Data analysieren:

(fakultativ) Durchführung der Big-Data-Analyse durch Mitarbeiter des Unternehmens

(fakultativ) Durchführung der Big-Data-Analyse durch externe Dienstleister

iii)
für Unternehmen, die Computer nutzen:

Ausstellen/Versenden von Rechnungen jeder Art in Papierform oder als elektronische Rechnung an andere Unternehmen, im vorausgegangenen Kalenderjahr

Ausstellen/Versenden von Rechnungen jeder Art in Papierform oder als elektronische Rechnung an Behörden, im vorausgegangenen Kalenderjahr

Ausstellen/Versenden von Rechnungen jeder Art in Papierform oder als elektronische Rechnung an private Verbraucher, im vorausgegangenen Kalenderjahr

Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat (eInvoices) erhalten wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr

Anteil aller Rechnungen, die in Papierform oder als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung nicht geeigneten Format erhalten wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr

iv)
für Unternehmen, die an andere Unternehmen oder Behörden Rechnungen ausgestellt/versendet haben, im vorausgegangenen Kalenderjahr:

Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung geeigneten Standardformat (eInvoices) an andere Unternehmen oder an Behörden ausgestellt/versendet wurden, im vorausgegangenen Kalenderjahr

Anteil aller Rechnungen, die als elektronische Rechnungen in einem für eine automatische Verarbeitung nicht geeigneten Format an andere Unternehmen oder an Behörden ausgestellt/versendet wurden, im vorausgegangenem Kalenderjahr

Anteil aller Rechnungen, die nur in Papierform an andere Unternehmen oder an Behörden ausgestellt/versendet wurden, im vorausgegangenem Kalenderjahr

e)
IKT-Kompetenz in der Unternehmenseinheit und Notwendigkeit von IKT-Kenntnissen

i)
für Unternehmen, die Computer nutzen:

Beschäftigung von IKT-Fachleuten

Durchführung von beliebigen Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für IKT-Fachleute im vorausgegangenen Kalenderjahr

Durchführung von beliebigen Arten von Schulungen zur Schaffung oder Verbesserung von IKT-bezogenen Kompetenzen für sonstige Beschäftigte im vorausgegangenen Kalenderjahr

Einstellung oder versuchte Einstellung von IKT-Fachleuten im vorausgegangenen Kalenderjahr

Durchführung nachfolgender IKT-Funktionen im vorausgegangenen Kalenderjahr (untergliedert in „hauptsächlich durch eigene Beschäftigte, einschließlich der Beschäftigten von Muttergesellschaften oder verbundenen Unternehmen” ; „hauptsächlich durch externe Dienstleister” ; „nicht zutreffend” ):

Wartung der IKT-Infrastruktur (Server, Computer, Drucker, Netzwerke)

Unterstützung für Bürosoftware

Entwicklung von ERP-Software/-Systemen

Unterstützung für ERP-Software/-Systeme

Entwicklung von Web-Anwendungen

Unterstützung für Web-Anwendungen

Sicherheit und Datenschutz

ii)
für Unternehmen, die Computer nutzen und im vorausgegangen Kalenderjahr IKT-Fachleute eingestellt haben oder einzustellen versucht haben:

schwer zu besetzende offene Stellen für IKT-Fachleute

f)
Hemmnisse für die Nutzung von IKT, Internet und anderen elektronischen Netzen sowie von E-Commerce- und E-Business-Prozessen

i)
für Unternehmen, die Computer nutzen:

(fakultativ) Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder App einschränken oder verhindern: Waren oder Dienstleistungen nicht für Web-Verkauf geeignet

(fakultativ) Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder App einschränken oder verhindern: Logistikprobleme

(fakultativ) Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder App einschränken oder verhindern: Zahlungsprobleme

(fakultativ) Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder App einschränken oder verhindern: Probleme mit IKT-Sicherheit oder Datenschutz

(fakultativ) Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder App einschränken oder verhindern: Probleme mit dem Rechtsrahmen

(fakultativ) Hindernisse, die den Absatz über eine Website oder App einschränken oder verhindern: zu hohe Einführungskosten im Vergleich zu dem erwarteten Nutzen

g)
Zugang zu und Nutzung von Technologien, die jederzeit und überall die Verbindung mit dem Internet oder anderen Netzen ermöglichen (allgegenwärtige Konnektivität)

i)
für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben:

Bereitstellung eines Fernzugriffs auf das E-Mail-System, die Dokumente oder die Anwendungen des Unternehmens

Bezahlung von Werbeinhalten im Internet

Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen, ausgenommen kostenlose Dienstleistungen

ii)
für Unternehmen, die im Internet unter Verwendung einer der folgenden Werbemethoden Werbeinhalte bezahlen:

Werbemethode auf der Grundlage der Webseiteninhalte oder der von Nutzern gesuchten Stichworte

Werbemethode auf der Grundlage der Verfolgung vergangener Aktivitäten der Nutzer oder ihres Profils

Werbemethode auf der Grundlage der Geolokalisierung der Nutzer

andere, oben nicht angegebene Werbemethoden im Internet

iii)
für Unternehmen, die Zugang zum Internet haben und Cloud-Computing-Dienstleistungen erwerben:

Nutzung von E-Mail als Cloud-Computing-Dienstleistung

Nutzung von Bürosoftware als Cloud-Computing-Dienstleistung

Hosting der Unternehmensdatenbank(en) als Cloud-Computing-Dienstleistung

Speichern von Dateien als Cloud-Computing-Dienstleistung

Nutzung von Software-Anwendungen für Finanzen oder Buchhaltung als Cloud-Computing-Dienstleistung

Nutzung von Customer Relationship Management (CRM) als Cloud-Computing-Dienstleistung

Nutzung von Rechenkapazität zum Betrieb der unternehmenseigenen Software als Cloud-Computing-Dienstleistung

Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen aus gemeinsam genutzten Servern von Dienstleistern

Nutzung von Cloud-Computing-Dienstleistungen aus Servern von Dienstleistern, die ausschließlich für das Unternehmen bestimmt sind

3.
Folgende Variablen zum Unternehmenshintergrund sind für alle Unternehmen aus alternativen Quellen zu erheben oder zu gewinnen:

wirtschaftliche Haupttätigkeit des Unternehmens im vorausgegangenen Kalenderjahr

durchschnittliche Beschäftigtenzahl im vorausgegangenen Kalenderjahr

Gesamtwert des Umsatzes im vorausgegangenen Kalenderjahr (ohne Umsatzsteuer)

B.
Erfassungsbereich

Die Variablen nach Teil A Absätze 2 und 3 sind für folgende Kategorien von Unternehmen zu erheben:
1.
Wirtschaftszweig: Unternehmen, die unter folgende Kategorien der NACE Rev. 2 fallen:

NACE-KategorieBezeichnung
Abschnitt CVerarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Abschnitt D, EEnergieversorgung, Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen
Abschnitt FBaugewerbe/Bau
Abschnitt GHandel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Abschnitt HVerkehr und Lagerei
Abschnitt IGastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
Abschnitt JInformation und Kommunikation
Abschnitt LGrundstücks- und Wohnungswesen
Abteilung 69-74Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen
Abschnitt NErbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Gruppe 95.1Reparatur von Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten

2.
Unternehmensgröße: Unternehmen mit 10 oder mehr Beschäftigten; die Einbeziehung von Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten ist fakultativ.
3.
Geografischer Erfassungsbereich: Unternehmen im Staatsgebiet eines Mitgliedstaats.

C.
Bezugszeiträume

Der Bezugszeitraum für die Variablen, die sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr beziehen, ist 2015. Für die übrigen Angaben ist der Bezugszeitraum 2016.

D.
Untergliederungen der Daten

Für die in Teil A Absatz 2 genannten Themen und die dazugehörigen Variablen sind folgende Hintergrundvariablen zu erheben:
1.
Aufschlüsselung nach Wirtschaftszweigen: gemäß den folgenden Aggregaten der NACE Rev. 2:

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

    10-18

    19-23

    24-25

    26-33

    35-39

    41-43

    45-47

    47

    49-53

    55

    58-63

    68

    69-74

    77-82

    26.1-26.4, 26.8, 46.5, 58.2, 61, 62, 63.1, 95.1

Aggregation gemäß NACE Rev. 2

    10-12

    13-15

    16-18

    26

    27-28

    29-30

    31-33

    45

    46

    55-56

    58-60

    61

    62-63

    77-78 + 80-82

    79

    95.1

2.
Aufschlüsselung nach Größenklassen: Die Daten sind nach der Beschäftigtenzahl in folgende Klassen aufzuschlüsseln:

Größenklasse

    10 oder mehr Beschäftigte

    10 bis 49 Beschäftigte

    50 bis 249 Beschäftigte

    250 oder mehr Beschäftigte

Wenn eine Erfassung vorgenommen wird, sind die Daten gemäß folgender Tabelle aufzuschlüsseln:

Größenklasse

    Weniger als 10 Beschäftigte (fakultativ)

    Weniger als 5 Beschäftigte (fakultativ)

    5 bis 9 Beschäftigte (fakultativ)

E.
Periodizität

Die laut diesem Anhang erforderlichen Daten sind einmalig für das Jahr 2016 vorzulegen.

F.
Fristen für die Übermittlung der Ergebnisse

1.
Die — gegebenenfalls als vertraulich oder unzuverlässig gekennzeichneten — aggregierten Daten im Sinne von Artikel 6 und Anhang I Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind vor dem 5. Oktober 2016 an Eurostat zu übermitteln. Bis zu diesem Stichtag sind die Datensätze fertigzustellen, zu validieren und anzunehmen.
2.
Die Metadaten im Sinne von Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 sind vor dem 31. Mai 2016 an Eurostat zu übermitteln.
3.
Der Bericht zur Qualität der übermittelten Daten im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 808/2004 ist bis zum 5. November 2016 an Eurostat zu übermitteln.
4.
Die Daten und Metadaten sind gemäß dem von Eurostat vorgegebenen Standardaustauschformat über die zentrale Kontaktstelle an Eurostat zu übermitteln. Bei der Bereitstellung der Metadaten und des Qualitätsberichts ist die von Eurostat definierte Metadatenstruktur zu verwenden.

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